Wie lange darf sich ein Zug verspäten?

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Verspätungen von über 20 Minuten beim Nahverkehrszug berechtigen Fahrgäste zum Umsteigen auf einen Fernverkehrszug (IC/ICE). Ein neues Ticket muss erworben werden, die Kosten sind später erstattungsfähig.
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Welche Rechte haben Passagiere bei Zugverspätungen?

Im Falle einer Zugverspätung können Fahrgäste je nach Verkehrsart und Dauer der Verspätung bestimmte Rechte geltend machen.

Nahverkehrszüge:

  • Verspätungen von über 20 Minuten berechtigen Fahrgäste dazu, auf einen Fernverkehrszug (IC/ICE) umzusteigen.
  • Es muss ein neues Ticket erworben werden, die Kosten werden später erstattet.

Fernverkehrszüge (IC/ICE):

  • Bei Verspätungen von über 60 Minuten haben Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.
  • Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer der Verspätung:
    • 25 % des Fahrpreises bei Verspätungen von 60 bis 119 Minuten
    • 50 % des Fahrpreises bei Verspätungen von 120 bis 179 Minuten
    • 75 % des Fahrpreises bei Verspätungen ab 180 Minuten

Weitere Rechte bei Zugverspätungen:

Neben den genannten Rechten können Fahrgäste bei Zugverspätungen auch folgende Ansprüche geltend machen:

  • Recht auf Information: Fahrgäste haben das Recht, über die Gründe und die voraussichtliche Dauer der Verspätung informiert zu werden.
  • Recht auf Betreuung: Bei längeren Verspätungen haben Fahrgäste Anspruch auf kostenlose Verpflegung und Unterkunft.
  • Recht auf Erstattung: Fahrgäste können den Fahrpreis zurückfordern, wenn der Zug mit einer Verspätung von mehr als 120 Minuten eintrifft.
  • Recht auf Entschädigung: Fahrgäste können bei Verspätungen ab 60 Minuten eine Entschädigung verlangen.

Um die Rechte bei Zugverspätungen geltend zu machen, sollten Fahrgäste sich an den Kundenservice des jeweiligen Bahnunternehmens wenden.