Wie lange ist der Führerschein weg bei 0,96 Promille?

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Bei einem Blutalkoholwert zwischen 0,40 und 0,59 mg/l wird der Führerschein erstmalig für einen Monat entzogen, gefolgt von Verkehrscoaching. Über 0,60 mg/l erfolgt ein mindestens viermonatiger Entzug und eine Nachschulung.
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Entzugsdauer des Führerscheins bei 0,96 Promille Alkohol

Im Straßenverkehr gilt in Deutschland ein strikter Grenzwert für den Blutalkoholgehalt (BAK). Wird dieser Wert überschritten, drohen empfindliche Strafen, darunter auch der Entzug des Führerscheins.

BAK zwischen 0,5 und 1,09 Promille

Bei einem BAK zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Konsequenzen sind:

  • 1 Monat Führerscheinentzug
  • Geldbuße von 500 €
  • 2 Punkte in Flensburg
  • Verkehrscoaching

BAK über 1,1 Promille

Überschreitet der BAK 1,1 Promille, handelt es sich um eine Straftat. Die Strafen sind deutlich härter:

  • Mindestens 4 Monate Führerscheinentzug
  • Geld- oder Freiheitsstrafe
  • 3 Punkte in Flensburg
  • Nachschulung

Konsequenzen bei 0,96 Promille

Bei einem BAK von 0,96 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Konsequenzen sind daher:

  • 1 Monat Führerscheinentzug
  • Geldbuße von 500 €
  • 2 Punkte in Flensburg
  • Verkehrscoaching

Zusätzliche Maßnahmen

Neben dem Führerscheinentzug kann die zuständige Behörde auch weitere Maßnahmen anordnen, beispielsweise:

  • MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
  • Fahrverbot für bestimmte Fahrzeugklassen
  • Alkoholverbot

Die Dauer des Führerscheinentzugs kann sich verlängern, wenn weitere Verkehrsverstöße im Zusammenhang mit Alkohol vorliegen. Es ist daher wichtig, verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen und die zulässigen Grenzwerte für Alkohol zu beachten.