Wie lange muss man verheiratet sein für einen deutschen Pass?

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Eine deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung nach Eheschließung ist nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich. Die Ehe muss mindestens zwei Jahre bestanden haben; weitere Voraussetzungen sind zu beachten. Für individuelle Auskünfte konsultieren Sie bitte die zuständige Ausländerbehörde.
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Deutsche Staatsbürgerschaft nach Heirat: Wie lange muss die Ehe bestehen?

Die Heirat mit einem deutschen Staatsbürgerin eröffnet Ausländerninnen die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Doch wie lange muss man verheiratet sein, um die Einbürgerung beantragen zu können? Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, denn die gesetzlichen Bestimmungen sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Die oft zitierte Regel von “drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts und zwei Jahren Ehe” ist eine vereinfachte Darstellung und nicht in jedem Fall zutreffend. Grundsätzlich gilt: Eine Einbürgerung nach § 8 des Staatsbürgerschaftsgesetzes (StAG) ist nach einer Mindestdauer von drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland möglich. Innerhalb dieser drei Jahre muss die Ehe mindestens zwei Jahre bestanden haben.

Das bedeutet aber nicht, dass nach drei Jahren Aufenthalt und zwei Jahren Ehe die Einbürgerung automatisch erfolgt. Es kommen weitere, wichtige Voraussetzungen hinzu, die erfüllt sein müssen:

  • Rechtmäßiger Aufenthalt: Der Aufenthalt in Deutschland muss legal und ohne Unterbrechungen (außer kurzfristige Auslandsaufenthalte) gewesen sein. Vorstrafen, fehlende Krankenversicherung oder Verstöße gegen Aufenthaltsbestimmungen können die Einbürgerung verhindern.
  • Eheliche Lebensgemeinschaft: Die Ehe muss tatsächlich gelebt werden. Eine Scheinehe wird sofort entdeckt und führt zur Ablehnung des Antrags. Die Ausländerbehörde prüft dies sorgfältig.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse: Es müssen nachgewiesene Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachgewiesen werden. Ausnahmen sind bei gesundheitlichen Einschränkungen möglich.
  • Finanzielle Selbstständigkeit: Der Antragstellerin muss nachweisen, dass ersie seinen*ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann und nicht auf staatliche Leistungen angewiesen ist. Hierbei spielen Einkommen, Vermögen und die Unterhaltspflicht eine Rolle.
  • Keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung: Straftaten und kriminelle Aktivitäten können die Einbürgerung ausschließen.

Wichtig: Die Einzelfallprüfung durch die zuständige Ausländerbehörde ist entscheidend. Die genannten Bedingungen sind Mindestvoraussetzungen. Je nach Einzelsituation können weitere Faktoren eine Rolle spielen. Eine frühzeitige Beratung bei der zuständigen Ausländerbehörde oder einem erfahrenen Anwalt für Ausländerrecht ist daher dringend empfohlen. Diese können den individuellen Fall beurteilen und den Antragsteller*in bei der Vorbereitung und Einreichung des Antrags unterstützen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Während die zwei Jahre Ehe und drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt wichtige Eckpfeiler sind, bilden sie nur einen Teil der Voraussetzungen für die Einbürgerung nach Heirat. Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben ist unabdingbar, um einen erfolgreichen Antrag stellen zu können. Eine individuelle Beratung ist daher unerlässlich.