Wie lange müssen Fundsachen im Hotel aufbewahrt werden?

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Hoteliers sind gesetzlich verpflichtet, Fundsachen sechs Monate lang aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist können unbeanstandet verschiedene Vorgehensweisen gewählt werden, von der Versteigerung über Spenden bis hin zur Einbehaltung durch das Hotel. Die jeweilige Entscheidung liegt im Ermessen des Hotels.
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Fundsachen im Hotel: Aufbewahrungsfristen und rechtliche Aspekte

Der Verlust von Gegenständen im Hotel ist ärgerlich für den Gast und stellt für den Hotelier eine rechtliche Herausforderung dar. Wie lange müssen Fundsachen im Hotel aufbewahrt werden, und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen nach Ablauf der Frist? Die gesetzliche Lage in Deutschland ist eindeutig, aber bietet dennoch Spielraum für individuelle Entscheidungen.

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Hoteliers sind gesetzlich verpflichtet, Fundsachen für sechs Monate aufzubewahren. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Auffindens der Sache. Die Grundlage hierfür bildet § 965 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der die Pflichten des Finders regelt. Der Hotelier als Finder ist verpflichtet, die gefundene Sache sorgfältig aufzubewahren und nach dem Eigentümer zu suchen. Diese Suche beinhaltet nicht nur die aktive Kontaktaufnahme mit dem Gast, falls dieser bekannt ist, sondern auch die Möglichkeit, den Verlust öffentlich zu machen – beispielsweise durch Aushänge im Hotel.

Nach Ablauf der sechs Monate: Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist erlischt die gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Der Hotelier hat nun verschiedene Möglichkeiten, mit den Fundsachen zu verfahren, wobei die jeweilige Wahl seinen individuellen Umständen und der Art der Fundsache unterliegt. Es gibt keine zwingende Regelung, welche Vorgehensweise zu wählen ist. Mögliche Optionen sind:

  • Versteigerung: Wertvollere Fundsachen können versteigert werden. Der Erlös aus der Versteigerung verbleibt beim Hotelier, es sei denn, der rechtmäßige Eigentümer meldet sich innerhalb einer angemessenen Frist nach der Versteigerung.

  • Spende an karitative Einrichtungen: Dies ist insbesondere bei Gegenständen geringen Wertes eine sinnvolle Option. Eine Spendenquittung sollte in diesem Fall ausgestellt werden, um den Nachweis der Verwendung zu dokumentieren. Die Auswahl der Einrichtung liegt im Ermessen des Hotels.

  • Eigentumsübertragung auf das Hotel: Nach Ablauf der Frist kann das Hotel die Fundsachen für sich beanspruchen. Dies ist insbesondere bei Gegenständen ohne erkennbaren Wert oder bei solchen, deren Eigentümer sich trotz intensiver Bemühungen nicht ermitteln lassen, eine gängige Praxis. Eine detaillierte Dokumentation der erfolglosen Suche nach dem Eigentümer ist in diesem Fall ratsam.

Wichtige Hinweise:

  • Eine lückenlose Dokumentation des Fundvorgangs, inklusive Datum, Uhrzeit, Fundort und Beschreibung der Fundsache, ist unerlässlich. Dies schützt den Hotelier vor möglichen rechtlichen Nachteilen. Fotografien der Fundsachen sind ebenfalls empfehlenswert.
  • Bei besonders wertvollen Gegenständen oder solchen mit eindeutiger Identifizierung (z.B. mit Gravur oder Seriennummer) ist besondere Sorgfalt geboten. Eine Meldung bei der Polizei kann in diesen Fällen ratsam sein.
  • Die Entscheidung über das weitere Vorgehen sollte schriftlich dokumentiert werden, um im Zweifelsfall den Nachweis der rechtmäßigen Handlungsweise zu erbringen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aufbewahrung von Fundsachen im Hotel eine klare gesetzliche Grundlage hat. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist liegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen im Ermessen des Hotels, wobei eine transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise stets empfohlen wird. Eine umfassende Dokumentation ist entscheidend für den Schutz des Hoteliers vor möglichen Ansprüchen.