Darf man halb verbrauchte Zahnpasta in ein Flugzeug mitnehmen?
Die Handgepäckregelung für Flüssigkeiten gilt auch für Zahnpasta. Eine fast leere Tube überschreitet die erlaubte Menge, während eine volle, kleine Tube problemlos mitgenommen werden darf. Die Größe des Behälters ist entscheidend, nicht der Füllstand.
Zahnpasta im Handgepäck: Darf die angefangene Tube mit ins Flugzeug?
Die Frage, ob man Zahnpasta im Handgepäck mitführen darf, beschäftigt viele Reisende. Die Antwort ist grundsätzlich: Ja, aber es gibt ein paar wichtige Punkte zu beachten, die sich an den allgemeinen Handgepäckbestimmungen für Flüssigkeiten orientieren.
Die Flüssigkeitsregel im Fokus:
Die Handgepäckregelung für Flüssigkeiten ist mittlerweile Standard auf den meisten Flughäfen weltweit. Sie besagt, dass Flüssigkeiten, Gels, Sprays und Pasten nur in kleinen Behältnissen von maximal 100 ml pro Stück im Handgepäck transportiert werden dürfen. Diese Behältnisse müssen zudem in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter verstaut werden.
Was bedeutet das für die Zahnpasta?
Zahnpasta fällt unter die Kategorie “Paste” und unterliegt somit den gleichen Beschränkungen wie andere Flüssigkeiten. Das bedeutet konkret:
- Die Größe des Behälters ist entscheidend, nicht der Füllstand. Eine fast leere Tube Zahnpasta, die ursprünglich 150 ml Fassungsvermögen hatte, darf nicht mit ins Handgepäck, auch wenn sie fast leer ist.
- Eine volle, kleine Tube ist in Ordnung. Eine Zahnpasta-Tube mit einem Fassungsvermögen von beispielsweise 75 ml, die auch gefüllt ist, darf problemlos im transparenten Beutel mitgeführt werden.
- Die Tube muss in den transparenten Beutel. Jede Zahnpasta-Tube, die im Handgepäck transportiert wird, muss in den transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel passen.
Das Dilemma der fast leeren Tube:
Viele Reisende fragen sich, ob eine fast leere Tube Zahnpasta, die das 100 ml Limit überschreitet, wirklich Probleme verursachen kann. Schließlich ist ja kaum noch Inhalt vorhanden. Dennoch gilt die Regel: Die Größe des Behälters ist maßgeblich. Sicherheitspersonal kann die Mitnahme einer solchen Tube verweigern, auch wenn sie fast leer ist.
Praktische Tipps für die Reise:
- Reisegröße kaufen: Die einfachste Lösung ist, eine Zahnpasta in Reisegröße zu kaufen. Diese sind in Drogerien oder Apotheken erhältlich und entsprechen in der Regel den Handgepäckbestimmungen.
- Zahnpasta-Tabletten: Eine Alternative zur herkömmlichen Zahnpasta sind Zahnpasta-Tabletten. Diese sind fest und gelten nicht als Flüssigkeit, somit sind sie im Handgepäck unproblematisch.
- Vor Ort kaufen: Wenn Sie nicht auf Ihre Lieblingszahnpasta verzichten möchten, können Sie diese auch nach der Ankunft am Zielort kaufen.
- Aufgeben: Sollten Sie keine Reisegröße haben oder Zahnpasta-Tabletten verwenden wollen, können Sie die Zahnpasta auch im aufgegebenen Gepäck transportieren.
Fazit:
Die Mitnahme von Zahnpasta im Handgepäck ist grundsätzlich erlaubt, solange die Bestimmungen für Flüssigkeiten eingehalten werden. Die Größe des Behälters ist entscheidend. Achten Sie darauf, eine Tube mit maximal 100 ml Fassungsvermögen zu verwenden und diese in den transparenten Plastikbeutel zu packen. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und Probleme am Flughafen.
#Flugzeug#Reise#ZahnpastaKommentar zur Antwort:
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