Was ist ein persönlicher Gegenstand bei Lufthansa?

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Lufthansa bietet neben dem Hauptgepäck ein separates Band für persönliche Gegenstände an. Diese Kennzeichnung ermöglicht Passagieren, kleine, zusätzliche Utensilien mit in den Flugzeug-Kabine zu nehmen. Das personal item wird separat behandelt.
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Persönliche Gegenstände bei Lufthansa: Was darf mit in die Kabine?

Wenn Sie mit Lufthansa reisen, können Sie neben Ihrem Hauptgepäck auch einen persönlichen Gegenstand mit in die Flugzeugkabine nehmen. Dieser Gegenstand wird separat behandelt und unterliegt bestimmten Größen- und Gewichtsbeschränkungen.

Was ist ein persönlicher Gegenstand?

Ein persönlicher Gegenstand ist ein kleiner, zusätzlicher Gegenstand, den Sie zusätzlich zu Ihrem Handgepäck mit in die Kabine nehmen können. Dazu gehören typischerweise:

  • Handtasche oder Aktentasche
  • Laptop oder Tablet
  • Kamera
  • Kulturbeutel (Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von bis zu 100 ml)
  • Jacke oder Mantel

Abmessungen und Gewicht

Die Abmessungen eines persönlichen Gegenstands dürfen die Maße 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten. Das Gewicht darf 8 kg nicht überschreiten.

Vorteile eines persönlichen Gegenstands

Das Mitnehmen eines persönlichen Gegenstands bietet folgende Vorteile:

  • Schnelleres Boarding: Sie müssen nicht an der Gepäckausgabe warten, da Sie Ihren persönlichen Gegenstand in der Kabine bei sich haben.
  • Bequemer Zugang zu wichtigen Gegenständen: Sie haben Ihre Wertsachen und andere wichtige Gegenstände immer in Reichweite.
  • Mehr Platz im Hauptgepäck: Sie können mehr Gegenstände in Ihrem aufgegebenen Gepäck verstauen, da Sie kleinere Gegenstände in Ihrem persönlichen Gegenstand unterbringen können.

Hinweis:

  • Die Richtlinien für persönliche Gegenstände können je nach Reiseziel und Flugzeugtyp variieren.
  • Überprüfen Sie immer die aktuellen Richtlinien von Lufthansa, bevor Sie Ihren Flug antreten.
  • Gegenstände, die nicht als persönliche Gegenstände gelten, müssen als Handgepäck aufgegeben werden oder können gegebenenfalls vom Transport ausgeschlossen werden.