Was passiert, wenn der Flug nicht antritt?

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Bei einem nicht angetretenen Flug kann der Reisende unter Umständen einen Teil der Flugkosten zurückfordern. Die Airline hat einen Vertrag gebrochen, der im Falle einer Stornierung oder Nichterscheinung teilweise entschädigungsfähig ist. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den AGB der Airline.
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Kein Flug? Geld zurück? Was Sie bei einem nicht angetretenen Flug tun können

Ein gebuchter Flug, der letztendlich nicht stattfindet, kann frustrierend sein. Die gute Nachricht: In bestimmten Fällen haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung. Doch die Rechtslage ist komplex, und die Höhe der Erstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wann steht Ihnen eine Entschädigung zu?

Zunächst einmal ist nicht jeder ausgefallene Flug entschädigungsfähig. Die wichtigste Frage ist: Warum ist der Flug ausgefallen?

  • Flugverspätung und Nichtantritt aufgrund von Umständen, die die Airline zu vertreten hat: Hier liegt der Fokus auf der Schuld der Airline. Beispiele sind Streik der Fluglotsen, technische Probleme am Flughafen oder ein unvorhergesehener, von der Airline nicht beeinflussbarer Streik. In solchen Fällen besteht oft Anspruch auf Entschädigung, abhängig von der Dauer der Verspätung und den Regelungen der EU-Verordnung 261/2004. Diese Verordnung regelt die Rechte von Fluggästen bei annullierten oder erheblich verspäteten Flügen. Wichtig: Die Verspätung muss die Fluggastrechte Verordnung relevant überschreiten.

  • Flugverspätung und Nichtantritt aufgrund von Umständen, die die Airline nicht zu vertreten hat: Unvorhersehbare Ereignisse wie extreme Wetterbedingungen oder höhere Gewalt können zu Flugverspätungen und -annullierungen führen. Hier ist oft keine Entschädigung fällig, da die Airline keine Schuld trifft.

Wie hoch ist die mögliche Entschädigung?

Die Höhe der Erstattung orientiert sich an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Airline. Zusätzlich kann die EU-Verordnung 261/2004 einspringen und Mindeststandards für Entschädigungen festlegen.

  • Mindestentschädigung: Die Verordnung definiert bestimmte Entschädigungsbeträge für Fluggäste, abhängig von der Entfernung des Fluges und den Gründen für die Stornierung.

  • Weitere Faktoren: Zusätzlich zu den Mindeststandards spielen Faktoren wie die Zeit, die der Fluggast bis zum Flug in den betroffenen Zustand gebracht wurde, eine Rolle. Je nach Airline und Situation können darüber hinaus weitergehende Ansprüche bestehen.

Was Sie tun müssen:

  • Sofort Kontakt mit der Airline aufnehmen: Dokumentieren Sie den Ausfall des Fluges und fordern Sie gegebenenfalls eine Entschädigung an. Wichtig ist die Dokumentation der Gründe für den Ausfall.

  • AGB und EU-Verordnung 261/2004 überprüfen: Informieren Sie sich über Ihre Rechte. Sie können die Verordnung direkt auf der offiziellen EU-Seite nachlesen.

  • Beweismittel sammeln: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Flugdaten und Gründe für den Ausfall des Fluges. Kopien der Tickets sind hilfreich.

  • Mit einem Anwalt sprechen: Bei komplexen Fällen oder wenn die Airline die Entschädigung verweigert, kann die Beratung durch einen Anwalt sinnvoll sein.

Fazit:

Ein nicht angetretener Flug ist ärgerlich, aber nicht immer verloren. Mit Kenntnis der Fluggastrechte und der entsprechenden Dokumentation können Sie Ihre Chancen auf eine Entschädigung erhöhen. Vertrauen Sie nicht allein auf die Angaben der Airline. Verstehen Sie die Gründe für den Ausfall und Ihre Rechte.