Wo gilt das Bayern-Ticket nicht?

1 Sicht

Das Bayern-Ticket ist begrenzt gültig außerhalb Bayerns. Es gilt beispielsweise auf Teilstrecken nach Baden-Württemberg (Ulm, Crailsheim), Thüringen (Sonneberg), Österreich (Salzburg, Kufstein) und auf der Außerfernbahn. Die Strecke Lindau-Memmingen via Kißlegg ist ebenfalls eingeschlossen.

Kommentar 0 mag

Bayern-Ticket: Wo die Reise endet – Ausnahmen und Einschränkungen im Überblick

Das Bayern-Ticket, beliebtes und preiswertes Fahrscheinangebot der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG), ermöglicht preisgünstige Reisen im gesamten bayerischen Verkehrsverbund. Doch seine Gültigkeit endet nicht an der Landesgrenze. Vielmehr erstreckt sich die Gültigkeit in begrenztem Umfang auch über die bayerischen Grenzen hinaus. Die genaue Abgrenzung dieser Ausnahmen stellt jedoch Reisende immer wieder vor Herausforderungen. Dieser Artikel klärt auf, wo das Bayern-Ticket nicht gilt und welche Strecken trotz Ausflug in Nachbarländer dennoch mit dem Ticket befahren werden dürfen.

Die Kernregel: Bayern als Zentrum

Das Bayern-Ticket ist primär für Fahrten innerhalb Bayerns konzipiert. Nur in Ausnahmefällen, meist aufgrund historisch gewachsener Verkehrsverbindungen oder vertraglichen Vereinbarungen, gilt es auch in angrenzenden Regionen anderer Bundesländer oder Österreichs. Wichtig ist: Der Hauptteil der Reise muss stets in Bayern liegen. Eine reine Fahrt durch Bayern mit Ziel außerhalb des Gültigkeitsbereichs ist nicht gestattet.

Gültigkeitsbereich außerhalb Bayerns – die Ausnahmen:

Hier eine Übersicht über bekannte Ausnahmen, wobei eine umfassende und immer aktuelle Liste auf der Webseite der BEG zu finden ist:

  • Baden-Württemberg: Teilstrecken bis Ulm und Crailsheim sind in der Regel mit dem Bayern-Ticket befahrbar. Dies gilt aber nur für bestimmte Zugverbindungen und nicht für den gesamten Streckenabschnitt. Eine genaue Prüfung des Fahrplans vor Reiseantritt ist unerlässlich.

  • Thüringen: Die Stadt Sonneberg ist ein Beispiel für eine Destination, die in begrenztem Umfang mit dem Bayern-Ticket erreichbar ist. Auch hier sind die jeweiligen Verbindungen im Fahrplan zu prüfen.

  • Österreich: Besonders umstritten ist die Gültigkeit in Teilen Österreichs. Die Strecken bis Salzburg und Kufstein sind eingeschränkt nutzbar, allerdings nur auf bestimmten Linien und unter bestimmten Voraussetzungen. Hier ist Vorsicht geboten, da die Regelungen komplex sind und sich ändern können. Die Außerfernbahn ist ebenfalls ein Beispiel für eine Strecke, die teilweise mit dem Bayern-Ticket befahren werden kann.

  • Lindau – Memmingen: Die Strecke über Kißlegg ist eine weitere Ausnahme und erlaubt die Fahrt mit dem Bayern-Ticket.

Was bedeutet “eingeschränkt nutzbar”?

“Eingeschränkt nutzbar” bedeutet, dass die Fahrt nur auf bestimmten Zugverbindungen erlaubt ist. Die Nutzung anderer Verbindungen, auch wenn sie dieselbe Strecke bedienen, kann zu Problemen und Nachzahlungen führen. Eine detaillierte Fahrplanauskunft unter Angabe des Bayern-Tickets als Fahrschein ist daher vor der Reise zwingend erforderlich.

Fazit: Vorsicht und Information sind Pflicht!

Das Bayern-Ticket bietet ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis für Fahrten in Bayern. Die Ausnahmen im Grenzbereich zu anderen Bundesländern und Österreich erfordern jedoch eine gründliche Überprüfung der Gültigkeit im jeweiligen Fahrplan. Unwissenheit schützt vor den Kosten einer Nachforderung nicht. Daher empfiehlt sich immer eine vorherige Recherche auf der Webseite der BEG oder beim Kundenservice, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.