Ist Lippenpflege Flüssigkeit?

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Flüssigkeiten und gelartige Substanzen im Handgepäck müssen in einem durchsichtigen Beutel verstaut werden. Dazu gehören neben Lippenpflegeprodukten auch Cremes, Augentropfen, Zahnpasta und Deos.

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Lippenpflege: Flüssigkeit, Gel oder Feststoff – was zählt im Handgepäck?

Die Frage, ob Lippenpflege im Handgepäck als Flüssigkeit zählt, ist nicht so einfach zu beantworten wie man zunächst denkt. Denn die Einordnung hängt stark von der Konsistenz des Produkts ab. Die generelle Regel, dass Flüssigkeiten, Gele und Pasten im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden müssen, gilt auch hier. Doch was genau ist nun flüssige Lippenpflege?

Die meisten Lippenpflegestifte, die eine feste, wachsartige Konsistenz aufweisen, stellen kein Problem dar. Sie werden nicht unter die Flüssigkeitsregelung fallen. Problematisch wird es bei Produkten, die eine flüssige, cremige oder gelartige Textur besitzen. Hier kommt es auf die genaue Beschreibung des Herstellers an.

Lippenpflegeprodukte, die eindeutig als Flüssigkeiten, Gele oder Cremes deklariert sind, müssen in den Plastikbeutel. Dazu gehören beispielsweise:

  • Lippenpflege mit hohem Öl-Anteil in flüssiger Form: Manche Lippenöle oder -seren sind deutlich flüssiger als herkömmliche Lippenbalsame.
  • Flüssige Lippen-Make-up-Produkte: Glanz- oder Tönungslippenstifte mit flüssiger Textur fallen ebenfalls in diese Kategorie.
  • Lippenbalsame in Tiegelform mit cremiger oder gelartiger Konsistenz: Auch wenn sie in einem Tiegel und nicht in einer Tube stecken, zählt die Konsistenz.

Im Zweifel gilt: Wenn das Produkt bei Raumtemperatur fließt oder leicht ausläuft, sollte es sicherheitshalber in den transparenten Beutel gepackt werden. Es ist besser, auf Nummer sicher zu gehen, als am Flughafen unerwartete Verzögerungen zu erleben.

Die Kennzeichnung des Herstellers ist entscheidend. Achten Sie auf die Produktbeschreibung und die angegebenen Inhaltsstoffe. Falls Unsicherheit besteht, ist es ratsam, den Hersteller direkt zu kontaktieren oder sich vor Reiseantritt bei der Fluggesellschaft zu informieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Nicht die Verpackung, sondern die Konsistenz der Lippenpflege ist entscheidend für die Einordnung als Flüssigkeit im Handgepäck. Im Zweifelsfall lieber in den transparenten Beutel! Eine gute Vorbereitung erspart Ihnen Stress und Ärger am Flughafen.