Wann kann man nicht lasern?

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Augenlaserbehandlungen sind nicht für alle geeignet. Jugendliche mit sich verändernden Dioptrien, Personen mit Augenerkrankungen oder zu dünner Hornhaut, sowie Schwangere und Stillende sollten die Behandlung vermeiden. Starke Dioptrienwerte und Altersweitsicht können ebenfalls Kontraindikationen darstellen.
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Wann ist eine Augenlaserbehandlung nicht empfehlenswert?

Augenlaserbehandlungen bieten eine effiziente Möglichkeit, Sehfehler wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung zu korrigieren. Allerdings sind diese Behandlungen nicht für jeden geeignet. Im Folgenden werden einige Gründe aufgeführt, warum eine Augenlaserbehandlung möglicherweise nicht empfehlenswert ist:

1. Alter

Augenlaserbehandlungen werden in der Regel nicht bei Personen unter 18 Jahren empfohlen, da sich ihre Sehstärke noch entwickeln kann. Veränderungen der Dioptrienwerte nach der Behandlung können zu einer erneuten Verschlechterung der Sehschärfe führen.

2. Augenkrankheiten

Bestimmte Augenkrankheiten können eine Augenlaserbehandlung ausschließen, darunter:

  • Aktive Augeninfektionen
  • Glaukom (erhöhter Augeninnendruck)
  • Makuladegeneration (Erkrankung der Netzhaut)
  • Netzhautablösung
  • Keratokonus (Vorwölbung der Hornhaut)

3. Dünne Hornhaut

Die Hornhaut muss eine ausreichende Dicke haben, um den Laserbehandlungsprozess sicher durchführen zu können. Bei einer zu dünnen Hornhaut kann die Behandlung die Stabilität des Auges beeinträchtigen.

4. Schwangerschaft und Stillzeit

Während der Schwangerschaft und Stillzeit können hormonelle Veränderungen die Augenform und die Sehstärke beeinflussen. Aus diesem Grund werden Augenlaserbehandlungen in diesen Phasen nicht empfohlen.

5. Hohe Dioptrienwerte

Sehr starke Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit können die Wirksamkeit einer Augenlaserbehandlung einschränken. In solchen Fällen kann es alternative Behandlungsoptionen geben, wie etwa implantierbare Linsen.

6. Altersweitsichtigkeit (Presbyopie)

Altersweitsichtigkeit ist eine altersbedingte Sehstörung, die in der Regel im Alter von über 40 Jahren auftritt. Augenlaserbehandlungen können diese Störung nicht vollständig korrigieren.

7. Systemische Erkrankungen

Bestimmte systemische Erkrankungen, wie z. B. Autoimmunerkrankungen, können das Risiko von Komplikationen nach einer Augenlaserbehandlung erhöhen.

Konsultieren Sie vor einer Augenlaserbehandlung immer einen qualifizierten Augenarzt, um Ihre Eignung zu besprechen und mögliche Risiken zu erörtern.