Wann darf man seine Augen nicht lasern lassen?

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Eine Augenlaserbehandlung sollte erst nach dem 18. Lebensjahr in Betracht gezogen werden, da sich die Sehstärke bis ins junge Erwachsenenalter noch verändern kann. Optimale Ergebnisse erzielt man in der Regel bis zum 45. Lebensjahr. Vorherige Augenuntersuchungen sind unerlässlich, um die Eignung zu prüfen.
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Wann darf man seine Augen nicht lasern lassen? Ein Blick auf die Voraussetzungen

Die Augenlaserbehandlung, auch PRK oder LASIK genannt, ist eine beliebte Methode, um Sehkorrekturen zu erreichen. Doch nicht jeder ist für diese Eingriffe geeignet. Es gibt klare Richtlinien und Altersgrenzen, die beachtet werden müssen, um optimale Ergebnisse und ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

Ein entscheidender Faktor ist das Alter. Eine Augenlaserbehandlung sollte erst nach dem 18. Lebensjahr in Betracht gezogen werden. Der Grund ist, dass sich die Sehstärke bis weit ins junge Erwachsenenalter noch verändern kann. Die Augenachse, die Hornhautdicke und der Augeninnendruck können sich in dieser Zeit weiterentwickeln. Eine Operation vor dem 18. Lebensjahr könnte zu unerwünschten Anpassungs- und Komplikationen führen. Auch wenn der Sehfehler bereits stabil erscheint, besteht immer ein gewisses Restrisiko.

Optimale Ergebnisse erzielt man in der Regel bis zum 45. Lebensjahr. Nach diesem Alter kann die Hornhaut weniger flexibel sein und die Ergebnisse der Laserbehandlung weniger stabil. Allerdings hängt die individuelle Altersgrenze von der jeweiligen Augenstruktur und dem individuellen Fortschreiten des Alterungsprozesses ab. Daher ist eine genaue Abklärung durch einen Augenarzt unabdingbar.

Vorherige Augenuntersuchungen sind unerlässlich. Bevor eine Augenlaserbehandlung durchgeführt werden kann, müssen eine Reihe von Augenuntersuchungen erfolgen. Diese dienen der genauen Diagnose und Beurteilung der Eignung des Patienten. Sie umfassen:

  • Anamnese: Der Augenarzt erfasst die medizinische Vorgeschichte, um mögliche Kontraindikationen zu identifizieren.
  • Messung der Hornhautdicke: Diese Messung ist essentiell, um die Sicherheit der Behandlung zu gewährleisten.
  • Kontrolle des Augeninnendruckes: Ein erhöhter Augeninnendruck kann zu Komplikationen führen.
  • Analyse der Sehstärke und der Augenform: Eine umfassende Untersuchung der Augenachse, des Hornhautfibers und der Hornhautverkrümmung ist unerlässlich.
  • Weitere diagnostische Schritte: Abhängig vom individuellen Fall können weitere Untersuchungen erforderlich sein, um die Eignung optimal beurteilen zu können.

Zusätzliche Faktoren, die die Eignung beeinflussen können:

Neben Alter und stabiler Sehstärke sind auch weitere Faktoren zu berücksichtigen:

  • Schwangerschaften und Stillperioden: können die Augenstruktur vorübergehend beeinflussen.
  • Vorerkrankungen der Augen: wie z.B. eine Hornhautentzündung, können die Eignung für eine Laserbehandlung einschränken.
  • Medikamenteneinnahme: Bestimmte Medikamente können die Behandlung beeinflussen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Augenlaserbehandlung ist eine gute Möglichkeit, die Sehstärke zu korrigieren, aber es gibt klare Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Ein ausführliches Beratungsgespräch und eine gründliche Augenuntersuchung bei einem Spezialisten sind unbedingt notwendig, um die Eignung und die optimalen Chancen auf Erfolg zu beurteilen.