Welche Schminke gilt als Flüssigkeit im Handgepäck?

5 Sicht

Flüssiges Make-up wie Lipgloss, Eyeliner oder Nagellack unterliegt im Handgepäck der 100-Milliliter-Regel, ebenso Parfüm. Achten Sie darauf, dass jedes Produkt in einem separaten Behälter dieser Größe verpackt ist. So vermeiden Sie Probleme bei der Sicherheitskontrolle und können Ihre Lieblingsprodukte auch auf Reisen nutzen.

Kommentar 0 mag

Absolut! Hier ist ein Artikel, der das Thema umfassend behandelt und sich von anderen Inhalten abhebt:

Make-up im Handgepäck: Was gilt als Flüssigkeit und wie packe ich richtig?

Die Vorfreude auf den Urlaub steigt, die Koffer sind fast gepackt, aber dann kommt die Frage aller Fragen: Was darf eigentlich ins Handgepäck und was muss in den Koffer? Besonders knifflig wird es beim Thema Make-up. Nicht jedes Produkt ist gleich, und die Flüssigkeitsbestimmungen im Flugverkehr können schnell für Verwirrung sorgen. Dieser Artikel bringt Licht ins Dunkel und hilft Ihnen, Ihr Make-up sicher und regelkonform zu verstauen.

Die berüchtigte 100-Milliliter-Regel: Was bedeutet das für mein Make-up?

Grundsätzlich gilt: Flüssigkeiten und ähnliche Produkte im Handgepäck unterliegen der sogenannten 100-Milliliter-Regel. Das bedeutet, dass jede einzelne Verpackung maximal 100 Milliliter fassen darf. Entscheidend ist dabei die aufgedruckte Füllmenge, nicht der tatsächliche Inhalt. Alle Behältnisse müssen zudem in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verstaut werden. Pro Person ist in der Regel nur ein Beutel erlaubt.

Welches Make-up zählt als Flüssigkeit?

Hier ist eine Übersicht, welche Make-up-Produkte unter die Flüssigkeitsbestimmungen fallen:

  • Eindeutig flüssig:
    • Flüssige Foundation
    • Concealer (flüssig)
    • Mascara
    • Eyeliner (flüssig oder Gel)
    • Lipgloss
    • Lippenöl
    • Nagellack
    • Make-up-Entferner (flüssig oder in Ölform)
    • Gesichtssprays
    • Parfüm
    • Haarspray
    • Haargel
  • Cremig oder Gel-artig (werden oft als Flüssigkeit behandelt):
    • Cremige Lidschatten
    • Cremige Rouge-Produkte
    • Gel-Eyeliner
    • Primer (Gel- oder Cremebasis)
  • Nicht als Flüssigkeit betrachtet (in der Regel):
    • Puder (z.B. loses Puder, Kompaktpuder, Bronzer)
    • Lidschatten (Puderform)
    • Rouge (Puderform)
    • Lippenstift
    • Konturenstifte (fest)
    • Augenbrauenstifte

Wichtiger Hinweis: Die Auslegung der Regeln kann von Flughafen zu Flughafen variieren. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, sich vorab bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Flughafen zu informieren.

So packen Sie Ihr Make-up richtig:

  1. Ausmisten: Überlegen Sie genau, welche Produkte Sie wirklich benötigen. Je weniger Sie mitnehmen, desto einfacher ist es, die Bestimmungen einzuhalten.
  2. Reisegrößen: Nutzen Sie Reisegrößen oder füllen Sie Ihre Lieblingsprodukte in kleine, leere Behälter mit maximal 100 ml Fassungsvermögen um. Diese sind in Drogerien oder online erhältlich.
  3. Transparenter Beutel: Verstauen Sie alle Flüssigkeiten in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel.
  4. Sicher verpacken: Schützen Sie empfindliche Produkte, indem Sie sie in Kosmetiktücher oder Socken einwickeln.
  5. Im Koffer verstauen: Produkte, die nicht unbedingt ins Handgepäck müssen oder die die 100-Milliliter-Grenze überschreiten, gehören in den Koffer.

Clevere Alternativen:

  • Feste Produkte: Steigen Sie auf feste Alternativen um, z.B. festes Shampoo, feste Gesichtsreinigung oder festes Make-up.
  • Make-up-Stifte: Verwenden Sie Lippenstifte, Konturenstifte oder Lidschattenstifte anstelle von flüssigen Varianten.
  • Proben: Nutzen Sie Produktproben, um Platz und Gewicht zu sparen.

Fazit:

Mit der richtigen Vorbereitung und Organisation ist es kein Problem, Ihr Make-up sicher und regelkonform im Handgepäck zu transportieren. Informieren Sie sich vorab über die Bestimmungen, nutzen Sie Reisegrößen und clevere Alternativen, und schon können Sie entspannt in den Urlaub starten!