Wie alt ist ein aktuelles Passbild?

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Für deutsche Ausweisdokumente gibt es keine festgelegte maximale Gültigkeitsdauer von Passbildern. Die Passbildverordnung und das Passgesetz fordern lediglich ein aktuelles Bild, ohne dies zeitlich zu definieren. Empfohlen wird jedoch ein Foto, das den aktuellen Aussehenszustand gut widerspiegelt.

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Wie alt darf mein Passfoto wirklich sein? Ein Blick in die Grauzone des Passgesetzes

Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, steht unweigerlich vor der Frage: Wie alt darf mein Passfoto eigentlich sein? Anders als beispielsweise beim Führerschein, bei dem es klare Vorgaben gibt, herrscht beim Passbild eine gewisse Unklarheit. Das Passgesetz und die Passbildverordnung schweigen sich zu einer konkreten maximalen Gültigkeitsdauer aus. Stattdessen ist von einem “aktuellen” Bild die Rede. Was bedeutet das aber konkret?

“Aktuell” ist das Schlüsselwort – und Interpretationssache

Die Krux liegt im Wort “aktuell”. Das Gesetz definiert keine klare Zeitspanne. Das bedeutet, dass die Beurteilung der Aktualität letztendlich im Ermessen der Behörde liegt, bei der der Ausweis beantragt wird. Entscheidend ist, dass das Passfoto den aktuellen Aussehenszustand der Person gut widerspiegelt.

Faktoren, die die Aktualität beeinflussen

Auch wenn es keine fixe Altersgrenze gibt, sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen, die die Aktualität Ihres Passbildes beeinflussen:

  • Veränderungen im Aussehen: Haben Sie sich die Haare stark verändert, abgenommen oder zugenommen, eine Brille bekommen oder tragen Sie nun einen Bart? Solche Veränderungen können dazu führen, dass Ihr Passfoto als nicht mehr aktuell eingestuft wird.
  • Kinder und Jugendliche: Gerade bei Kindern und Jugendlichen, die sich in der Wachstumsphase befinden, verändert sich das Aussehen schnell. Hier empfiehlt es sich, regelmäßig neue Passfotos anfertigen zu lassen, um Probleme bei der Beantragung von Ausweisdokumenten zu vermeiden.
  • Längere Zeiträume: Auch ohne gravierende Veränderungen im Aussehen ist es ratsam, alle paar Jahre ein neues Passfoto machen zu lassen. Ein Foto, das fünf oder gar zehn Jahre alt ist, wird in der Regel als nicht mehr aktuell angesehen, selbst wenn Sie sich optisch kaum verändert haben.

Empfehlungen für die Praxis

Auch wenn es keine bindenden Vorgaben gibt, empfiehlt es sich, folgende Richtlinien zu beachten:

  • Ideal: Ein Passfoto, das nicht älter als sechs Monate ist.
  • Maximal: Ein Passfoto, das nicht älter als ein Jahr ist. Dies ist jedoch nur dann ratsam, wenn sich Ihr Aussehen in diesem Zeitraum nicht wesentlich verändert hat.

Was passiert, wenn das Passfoto als nicht aktuell abgelehnt wird?

Wenn die Behörde Ihr Passfoto als nicht aktuell ablehnt, müssen Sie ein neues Passfoto anfertigen lassen. Dies kann zu Verzögerungen bei der Beantragung Ihres Ausweisdokuments führen. Um dies zu vermeiden, ist es ratsam, sich vorab bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, welche Kriterien für die Aktualität des Passbildes gelten.

Fazit: Auf Nummer sicher gehen

Auch wenn das Passgesetz keine klare Altersgrenze für Passfotos festlegt, ist es ratsam, auf Nummer sicher zu gehen und ein aktuelles Bild zu verwenden. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und stellen sicher, dass Ihr Ausweisdokument problemlos ausgestellt werden kann. Im Zweifelsfall gilt: Lieber ein aktuelles Passfoto mehr als eins zu wenig. Und denken Sie daran: Ein Lächeln ist auf dem Passfoto nicht erlaubt!