Ist Concealer Flüssigkeit Handgepäck?
Concealer, ein flüssiges Make-up, ist bei Flügen im Handgepäck erlaubt. Allerdings gelten strenge Beschränkungen: Flüssigkeiten dürfen nur in Behältnissen von maximal 100 ml mitgeführt werden, und die Gesamtmenge an Flüssigkeiten darf 1 Liter nicht überschreiten.
Flüssiger Concealer im Handgepäck: Was Sie wissen müssen
Die Frage, ob flüssiger Concealer im Handgepäck erlaubt ist, beschäftigt viele Reisende. Die kurze Antwort lautet: Ja, im Prinzip. Allerdings unterliegt der Transport von Flüssigkeiten, und dazu zählt auch flüssiger Concealer, strengen Sicherheitsbestimmungen. Ein unbedachtes Packen kann zu Problemen an der Sicherheitskontrolle führen.
Der Schlüssel liegt in der Einhaltung der 100-ml-Regel der EU und vieler anderer Flughäfen weltweit. Ihr Concealer darf maximal 100 Milliliter (ml) Fassungsvermögen haben. Die Verpackung selbst muss diese Größe nicht exakt anzeigen, entscheidend ist das tatsächliche Füllvolumen. Ein größerer Concealer, auch wenn er nur halbvoll ist, darf nicht ins Handgepäck.
Zusätzlich gilt die 1-Liter-Regel: Alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die Sie im Handgepäck mitführen, müssen in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen untergebracht sein. Dieser Beutel sollte leicht zugänglich sein, damit die Sicherheitskontrolle ihn schnell überprüfen kann.
Was tun, wenn mein Concealer größer als 100 ml ist?
Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Im aufgegebenen Gepäck: Die sicherste Methode ist, Ihren Concealer im aufgegebenen Gepäck zu verstauen. Hier gelten keine Flüssigkeitsbeschränkungen. Achten Sie aber darauf, dass Ihre Kosmetik sicher verpackt ist, um Beschädigungen zu vermeiden. Zerbrechliche Produkte sollten zusätzlich gepolstert werden.
- Umfüllen (mit Vorsicht): Theoretisch könnten Sie den Concealer in ein geeignetes, kleineres Behältnis umfüllen. Achten Sie hierbei jedoch streng auf Hygiene. Verwenden Sie nur saubere, leere Behälter, die maximal 100 ml fassen und luftdicht verschließbar sind. Eine unsachgemäße Umfüllung kann zum Verderben des Produkts führen.
Fazit:
Flüssiger Concealer ist im Handgepäck erlaubt, sofern er die 100-ml-Regel einhält und im transparenten Ein-Liter-Beutel untergebracht wird. Im Zweifelsfall ist es ratsam, den Concealer im aufgegebenen Gepäck zu transportieren, um unnötige Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle zu vermeiden. Informieren Sie sich vor Ihrem Flug immer über die aktuell gültigen Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft und des Flughafens. Eine frühzeitige Planung erspart Ihnen Stress und Ärger.
#Concealer#Flüssigkeit#HandgepäckKommentar zur Antwort:
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