Was muss alles in den Zip-Beutel?

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Flüssigkeiten, Sprays und Gele in bis zu 100ml-Behältern dürfen EU-weit nur in transparenten, 1-Liter-Plastiktüten (pro Person eine!) mitgeführt werden. Diese Regel gilt auch für Lebensmittel wie Aufstriche. Andere Flüssigkeiten oder größere Mengen sind verboten.
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Was darf wirklich in den Zip-Beutel? – Ein Überblick zur Handgepäckregelung

Die Handgepäckregelung für Flüssigkeiten, Sprays und Gele (LSG) im Luftverkehr sorgt immer wieder für Verwirrung. Die oft vereinfachte Darstellung „alles in einen Zip-Beutel“ greift zu kurz. Um böse Überraschungen am Flughafen zu vermeiden, klären wir hier die wichtigsten Punkte:

Der Pflicht-Zip-Beutel: Pro Person darf nur ein transparenter, wiederverschließbarer Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter mitgeführt werden. Dieser Beutel ist essentiell und muss separat für die Kontrolle bereitgehalten werden. Wichtig: Es darf nur ein Beutel sein – nicht mehrere kleinere.

Was gehört in den Beutel? Hier sind die kritischen Punkte:

  • Flüssigkeiten: Dazu gehören alle Flüssigkeiten, die bei Raumtemperatur flüssig sind. Dies umfasst Wasser, Säfte, Suppen, Soßen, Cremes, Lotionen, Öle und vieles mehr.
  • Sprays: Auch Sprays, egal ob Deo, Haarspray, Sonnenspray oder medizinische Sprays, fallen unter diese Regelung. Ausnahmen gibt es für Medikamente – dazu später mehr.
  • Gele: Gele wie Haargel, Zahnpasta, Marmelade oder Gesichtsmasken gehören ebenfalls in den Beutel. Auch hier gilt die 100ml-Regel.

Die 100ml-Regel: Das absolute Muss

Der entscheidende Punkt ist die 100ml-Begrenzung. Jede einzelne Verpackung von LSG darf maximal 100 Milliliter (ml) fassen. Auch wenn Sie mehrere kleine Tuben Zahnpasta mit je 50ml mitnehmen, zählt jede einzelne Tube. Es ist nicht erlaubt, beispielsweise zwei 50ml Tuben in einen größeren Behälter umzufüllen. Verpackungen mit mehr als 100ml sind verboten, selbst wenn sie nicht ganz voll sind.

Ausnahmen von der 100ml-Regel:

  • Medikamente: Benötigen Sie Medikamente in flüssiger oder gelartiger Form, die über 100ml Inhalt haben, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Dieses Attest sollte die Notwendigkeit des Mitführens der Medikamente eindeutig belegen.
  • Babynahrung: Flüssige Babynahrung ist in der Regel von der 100ml-Regel ausgenommen, solange sie für die Dauer des Fluges ausreichend ist. Es ist ratsam, die entsprechende Dokumentation (z.B. den Kinderreisepass) griffbereit zu haben.
  • Spezialnahrung: Ähnlich wie bei Babynahrung gilt dies auch für medizinisch notwendige Spezialnahrung. Auch hier empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung.

Lebensmittel: Auch Lebensmittel wie Aufstriche, Joghurt oder Honig fallen unter die LSG-Regel und müssen in der 100ml-Verpackung im Zip-Beutel verstaut werden.

Verbotene Gegenstände: Größere Mengen an Flüssigkeiten, Sprays und Gelen sind im Handgepäck verboten und müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.

Zusammenfassend: Die 100ml-Regel, der transparente Ein-Liter-Beutel und das Verständnis, welche Produkte unter die Regelung fallen, sind der Schlüssel zu einem reibungslosen Check-in. Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Website Ihrer Fluggesellschaft über eventuelle zusätzliche Regelungen. Ein wenig Vorbereitung erspart Ihnen viel Stress am Flughafen.