Welche Süßigkeiten dürfen ins Handgepäck?

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Im Handgepäck sind Süßigkeiten mit geringem Milch- oder Sahneanteil erlaubt, wie Schokolade, Sahnebonbons und Kekse. Auch tierische Erzeugnisse wie Honig dürfen mitgeführt werden, im Handgepäck jedoch nur bis zu 100 Millilitern.

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Süßigkeiten im Handgepäck: Was ist erlaubt, was nicht? Ein Überblick

Die Frage, welche Süßigkeiten im Handgepäck erlaubt sind, ist nicht immer einfach zu beantworten. Die Bestimmungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, vor allem von den Inhaltsstoffen und der Verpackung der Süßwaren. Während ein Schokoriegel im Allgemeinen kein Problem darstellt, können andere Leckereien zu Komplikationen an der Sicherheitskontrolle führen. Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick verschaffen und die häufigsten Fragen klären.

Generell gilt: Die meisten gängigen Süßigkeiten sind im Handgepäck erlaubt, sofern sie die üblichen Sicherheitsbestimmungen bezüglich Flüssigkeiten und gefährlicher Gegenstände beachten.

Erlaubt sind in der Regel:

  • Schokolade: Die meisten Schokoladensorten, egal ob Tafelschokolade, Pralinen oder Schokoriegel, dürfen im Handgepäck mitgeführt werden. Achten Sie jedoch auf die Größe und Verpackung. Übermäßig große Mengen könnten zu Fragen führen.
  • Bonbons und Hartkaramellen: Diese sind in der Regel unproblematisch.
  • Kekse und Gebäck: Auch hier gibt es in der Regel keine Einschränkungen, solange es sich nicht um Flüssigkeiten oder Cremes handelt.
  • Honig: Honig zählt als tierisches Produkt und ist somit im Handgepäck erlaubt, allerdings nur in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml und in einer wiederverschließbaren, durchsichtigen Verpackung. Dies entspricht den Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck.
  • Gummi- und Kaubonbons: Diese sind ebenfalls in der Regel problemlos im Handgepäck erlaubt.

Was problematisch sein kann:

  • Süßigkeiten mit hohem Flüssigkeitsanteil: Süßigkeiten mit flüssigen Füllungen, Cremes oder Gelee müssen die Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck erfüllen. Das bedeutet, sie dürfen maximal 100 ml pro Behälter fassen und müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel verpackt sein. Beispiele hierfür wären beispielsweise gefüllte Pralinen mit flüssiger Ganache oder Sahnebonbons mit sehr weicher Konsistenz.
  • Süßigkeiten mit ungewöhnlichen Inhaltsstoffen: Bei Süßigkeiten mit ungewöhnlichen oder nicht eindeutig identifizierbaren Inhaltsstoffen kann es zu Nachfragen an der Sicherheitskontrolle kommen. Es ist ratsam, die Zutatenliste griffbereit zu haben.
  • Übermäßige Mengen: Obwohl es keine strikte Mengenbeschränkung für feste Süßigkeiten gibt, ist es ratsam, nicht übermäßige Mengen mitzuführen. Große Mengen könnten im Zweifel als kommerzielle Ware gewertet werden.

Wichtig: Die Vorschriften können je nach Flughafen und Airline geringfügig variieren. Es empfiehlt sich daher, vor dem Reiseantritt die aktuellen Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft oder des Flughafens zu überprüfen. Im Zweifelsfall ist es immer besser, die Süßigkeiten im aufgegebenen Gepäck zu verstauen.

Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine offizielle Beratung. Für verbindliche Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihre Fluggesellschaft oder den Flughafen.