Wie lange muss man Fundsachen im Hotel aufbewahren?

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Unerwartet zurückgelassene Schätze im Hotel? Sechs Monate lang werden sie sorgfältig verwahrt. Meldet sich der Besitzer nicht, können sie versteigert, gespendet oder vom Finder behalten werden – ein neuer Anfang für vergessene Dinge.

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Aufbewahrungsfrist für Fundsachen in Hotels

Im Trubel des Ein- und Auscheckens und dem geschäftigen Treiben des Hotelbetriebs kommt es nicht selten vor, dass Gäste Gegenstände im Hotel zurücklassen. Für diese ungeplanten Relikte gilt in Deutschland eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten.

Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Fundsache im Hotel abgegeben oder gefunden wird. Während dieser Zeit ist das Hotel verpflichtet, die Fundsache sorgfältig zu verwahren und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Eigentümer zu ermitteln.

Maßnahmen zur Eigentümerermittlung

Um den Besitzer ausfindig zu machen, unternehmen Hotels in der Regel folgende Schritte:

  • Meldung an die Rezeption
  • Überprüfung der Buchungsunterlagen
  • Kontakt zum Gast über Telefon oder E-Mail
  • Suche in den Zimmern und öffentlichen Bereichen des Hotels

Sollte trotz dieser Bemühungen der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nicht ermittelt werden können, erlischt die Aufbewahrungspflicht des Hotels.

Umgang mit nicht abgeholten Fundsachen

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann das Hotel mit nicht abgeholten Fundsachen nach freiem Ermessen verfahren. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

  • Versteigerung: Wertvolle oder begehrte Gegenstände können in einer öffentlichen Versteigerung angeboten werden.
  • Spende: Geringwertige oder nicht mehr verwendbare Gegenstände können an gemeinnützige Organisationen gespendet werden.
  • Eigentumsübergang: Der Finder kann die Fundsache behalten, wenn sie keinen erkennbaren Wert hat oder wenn sie bei der Versteigerung nicht verkauft wird.

Besondere Regelungen

Für bestimmte Kategorien von Fundsachen gelten abweichende Regelungen:

  • Barmittel: müssen sofort bei der Polizei abgegeben werden.
  • Wertpapiere: sind unverzüglich an das zuständige Amtsgericht zu übergeben.
  • Dokumente: werden in der Regel für einen längeren Zeitraum aufbewahrt, um dem Eigentümer die Möglichkeit zu geben, sie abzuholen.

Tipps für Gäste

Um vergessene Gegenstände zu vermeiden, sollten Gäste beim Auschecken sorgfältig ihr Zimmer und ihre Gepäckstücke überprüfen. Falls doch etwas zurückbleibt, kann es hilfreich sein, sich so schnell wie möglich beim Hotel zu melden. Durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme erhöhen sich die Chancen, die Fundsache noch rechtzeitig zurückzubekommen.