Was passiert, wenn man im Hotel etwas kaputt macht?

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Im Falle von Schäden im Hotelzimmer oder anderen Bereichen des Anwesens haften Gäste persönlich. Für Folgeschäden wie Blutflecken auf Teppichen, zerbrochene Fenster oder Dellen an geparkten Fahrzeugen müssen Gäste ihren Haftpflichtversicherer oder ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

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Haftung bei Schäden im Hotel

Als Gast eines Hotels ist man für Schäden, die man am Zimmer oder anderen Bereichen des Anwesens verursacht, persönlich haftbar. Die Haftung erstreckt sich dabei nicht nur auf direkte Sachschäden, sondern auch auf Folgeschäden.

Sachschäden

Zu den häufigsten Sachschäden im Hotelzimmer zählen:

  • Zerbrochene Gläser oder Geschirr
  • Beschädigte Möbel oder Textilien
  • Verunreinigte Teppiche oder Bettwäsche

In solchen Fällen ist der Gast verpflichtet, den Schaden dem Hotelpersonal unverzüglich zu melden und für die Kosten der Reparatur oder des Austauschs aufzukommen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Ausmaß des Schadens und kann je nach Art des Gegenstandes und dem Hotelstandard variieren.

Folgeschäden

Neben direkten Sachschäden können auch Folgeschäden entstehen, die nicht unmittelbar erkennbar sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Blutflecken auf Teppichen oder Möbeln
  • Zerbrochene Fenster oder Türen
  • Dellen oder Kratzer an geparkten Fahrzeugen

Für solche Folgeschäden muss der Gast seinen Haftpflichtversicherer oder seine Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Diese Versicherungen decken in der Regel Schäden, die der Versicherungsnehmer anderen Personen oder deren Eigentum zufügt.

Haftungsausschluss

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Haftung des Gastes. Dazu gehören:

  • Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden (z. B. Naturkatastrophen)
  • Schäden, die durch das Hotelpersonal verursacht werden
  • Schäden, die durch Dritte verursacht werden (z. B. Einbrecher)

In diesen Fällen ist das Hotel für den Schaden haftbar und nicht der Gast.

Prävention

Um Schäden im Hotel zu vermeiden, sollten Gäste einige einfache Vorsichtsmaßnahmen beachten:

  • Gehen Sie mit dem Hotelzimmer und dem Inventar sorgsam um.
  • Melden Sie Schäden oder Mängel unverzüglich dem Hotelpersonal.
  • Achten Sie auf Ihre Wertsachen und lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt.
  • Parken Sie Ihr Fahrzeug auf dem vorgesehenen Parkplatz und achten Sie auf andere Fahrzeuge.

Durch die Beachtung dieser Maßnahmen können Gäste dazu beitragen, Schäden zu vermeiden und unangenehme Folgen einer Haftung zu umgehen.