Was zahlt der Hausrat bei einem Wasserschaden?

9 Sicht
Ein Rohrbruch? Die Folgen sind oft verheerend. Die Hausratversicherung springt bei Schäden an Einrichtung und Mobiliar durch Leitungswasser ein, jedoch mit individuellen Selbstbeteiligungsbeträgen und Ausschlussklauseln. Schnelle Schadensmeldung ist entscheidend für eine reibungslose Abwicklung.
Kommentar 0 mag

Hausratversicherung und Wasserschaden: Was ist im Fall eines Rohrbruchs gedeckt?

Ein Rohrbruch. Plötzlich steht das Wasser, die Einrichtung ist nass, und die Nerven liegen blank. Die Folgen eines Wasserschadens sind oft verheerend, sowohl materiell als auch psychisch. Doch die Hausratversicherung kann in solchen Fällen helfen, den finanziellen Schaden zu mindern. Wichtig ist aber, die eigenen Rechte und die Grenzen der Versicherung zu kennen.

Die Hausratversicherung greift in der Regel bei Schäden an Einrichtung und Mobiliar durch Leitungswasser. Dabei ist jedoch entscheidend zu verstehen, dass es sich um eine partielle Deckung handelt. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Gegenstände, die durch das Wasser beschädigt wurden. Nicht gedeckt sind beispielsweise Schäden, die durch die Folgen des Wassers entstanden sind, wie beispielsweise Schimmelbildung oder strukturelle Schäden am Gebäude selbst.

Wichtige Punkte bei der Deckung:

  • Selbstbeteiligung: Die Versicherung legt meist einen Selbstbeteiligungsbetrag fest, den der Versicherte selbst tragen muss. Dieser Betrag kann je nach Versicherung stark variieren. Es ist daher wichtig, die Höhe der Selbstbeteiligung im eigenen Versicherungsvertrag genau zu prüfen.

  • Ausschlussklauseln: Auch wenn die grundsätzliche Deckung für Wasserschaden gegeben ist, gibt es oft Ausschlussklauseln. Hierzu zählen beispielsweise:

    • Vorsätzliche Schäden: Wenn der Wasserschaden durch vorsätzliches Handeln des Versicherten verursacht wurde, greift die Versicherung in der Regel nicht ein.
    • Besonders hohe Schäden durch fehlerhafte Installationen: Verantwortlich für Schäden, die auf fehlerhafte Installationen oder nicht ordnungsgemäß gewartet Leitungen beruhen, sind oft nicht die Versicherer. Es kann sein, dass im Vertrag der entsprechende Ausschluß aufgeführt ist.
    • Überlaufende Badewannen, Toiletten und Waschbecken: Hierzu gelten oftmals eigene Regelungen.
  • Wichtige Frist: Eine schnelle Schadensmeldung ist entscheidend für eine reibungslose Abwicklung. Je früher die Versicherung informiert wird, desto schneller kann der Schadensfall bearbeitet werden. Details dazu findet man in den Versicherungsbedingungen.

Zusätzliche Tipps:

  • Dokumentation: Machen Sie Fotos und Videos von allen beschädigten Gegenständen und der Schadenslage, um einen nachvollziehbaren Nachweis zu haben.
  • Unmittelbare Maßnahmen: Um die Schäden einzudämmen, treffen Sie umgehend Vorsichtsmaßnahmen. Schließen Sie z.B. Wasserhähne ab und trocknen Sie die betroffenen Bereiche gründlich ab.
  • Beratung: Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Versicherungsvertreter oder einem Fachmann. Er kann Ihnen die genaue Ausgestaltung der Deckung in Ihrem Vertrag erläutern und Sie bei der Schadensmeldung unterstützen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Hausratversicherung zwar bei Wasserschaden durch Leitungswasser eine Rolle spielt, die konkrete Deckung aber von verschiedenen Faktoren abhängt. Eine genaue Prüfung des Versicherungsvertrags, die Dokumentation des Schadens und eine schnelle Schadensmeldung sind daher entscheidend für einen reibungslosen und erfolgreichen Ablauf.