Welche Versicherung kommt für Schäden in der Mietwohnung auf?
Schäden in der Mietwohnung: Wer zahlt eigentlich was?
Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Ein Rotweinglas landet auf dem Parkett, der Blumentopf fällt vom Balkon und beschädigt das Auto des Nachbarn oder ein heftiger Windstoß lässt das Fenster zu Bruch gehen. Schnell stellt sich die Frage: Wer kommt für den Schaden in der Mietwohnung auf?
Privathaftpflichtversicherung: Der Retter in der Not
In den meisten Fällen springt die private Haftpflichtversicherung für Schäden in der Mietwohnung ein. Das gilt für selbst verursachte Schäden, aber auch für Schäden, die durch im Haushalt lebende Personen oder Haustiere entstehen.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Versichert sind in der Regel Schäden an:
- Bodenbelägen: Kratzer im Parkett, Brandflecken im Teppich, Rotweinflecken auf dem Laminat
- Wänden und Decken: Bohrlöcher, Flecken durch Wasserschäden, Risse durch unsachgemäße Handhabung
- Fenstern und Türen: Glasbruch, Schäden am Rahmen
- Sanitäranlagen: Abgebrochene Wasserhähne, zerbrochene Fliesen
- Einbauküche: Beschädigte Oberflächen, defekte Elektrogeräte (sofern nicht durch Verschleiß)
Wichtig: Fest installierte Einrichtungsgegenstände gelten als Teil der Mietsache und sind somit durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Vorsicht Eigenverschulden!
Nicht in jedem Fall übernimmt die Versicherung den kompletten Schaden. Bei grob fahrlässigem Verhalten kann es zu einer Leistungskürzung kommen.
Was ist mit der Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung greift bei Schäden am eigenen Hab und Gut, beispielsweise an Möbeln, Elektrogeräten oder Kleidung. Beschädigungen an der Mietsache selbst sind nicht abgedeckt.
Deckungssumme: Nicht am falschen Ende sparen
Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sollte ausreichend hoch sein, um auch größere Schäden abdecken zu können. Empfehlenswert sind mindestens 5 Millionen Euro.
Fazit:
Eine private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar, um sich vor den finanziellen Folgen von Schäden in der Mietwohnung zu schützen. Achten Sie auf eine ausreichende Deckungssumme und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung, welche Schäden genau abgedeckt sind.
#Mietversicherung#Schaden#WohnungKommentar zur Antwort:
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