Welchen Wasserschaden übernimmt die Gebäudeversicherung?

1 Sicht

Rohrbruch, defekte Heizung – die Gebäudeversicherung springt ein, wenn Wasser das Hausinnern schädigt. Betroffen sind fest installierte Bauteile wie Wände und Böden. Auch Folgeschäden, die durch den austretenden Wasserschaden verursacht werden, können mitversichert sein. Der genaue Umfang hängt von der individuellen Police ab.

Kommentar 0 mag

Wenn das Wasser kommt: Was die Gebäudeversicherung bei Wasserschäden wirklich abdeckt

Ein Wasserschaden ist der Alptraum jedes Hausbesitzers. Plötzlich dringt Wasser ein, durchnässt Wände, zerstört Böden und gefährdet die Bausubstanz. In solchen Momenten ist es beruhigend zu wissen, dass die Gebäudeversicherung im besten Fall die finanzielle Last der Reparaturarbeiten übernimmt. Doch welche Schäden deckt sie tatsächlich ab und wann bleibt man als Hausbesitzer auf den Kosten sitzen? Dieser Artikel beleuchtet die Leistungen der Gebäudeversicherung im Falle eines Wasserschadens und gibt wichtige Hinweise, worauf Sie achten sollten.

Was ist ein versicherter Wasserschaden?

Die Gebäudeversicherung leistet in der Regel bei Schäden, die durch Leitungswasser entstehen. Darunter fallen insbesondere Schäden durch:

  • Rohrbrüche: Das Platzen einer Wasserleitung, sei es im Keller, in der Wand oder unter dem Estrich, ist ein klassischer Fall für die Gebäudeversicherung.
  • Defekte Heizungsanlagen: Austretendes Wasser aus Heizkörpern, Heizungsrohren oder Boilern ist ebenfalls abgedeckt.
  • Undichte Sanitäranlagen: Schäden durch auslaufendes Wasser aus Badewannen, Duschen, Waschbecken oder Toiletten können ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen.
  • Frostbedingte Schäden: Das Platzen von Rohren aufgrund von Frost ist meistens versichert, allerdings nur, wenn die Immobilie ausreichend beheizt wurde oder die Wasserleitungen fachgerecht entleert wurden.

Welche Schäden sind konkret abgedeckt?

Die Gebäudeversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für:

  • Reparatur der beschädigten Wasserleitungen oder Heizungsanlagen: Die Behebung der Ursache des Wasserschadens ist ein zentraler Bestandteil der Versicherungsleistung.
  • Trocknung von Wänden, Böden und Decken: Um Folgeschäden wie Schimmelbildung zu verhindern, ist eine professionelle Trocknung unerlässlich und wird in den meisten Fällen von der Versicherung übernommen.
  • Instandsetzung beschädigter Gebäudebestandteile: Dazu gehören beispielsweise das Ersetzen durchnässter Böden, das Verputzen von Wänden oder das Erneuern von Tapeten.
  • Beseitigung von Folgeschäden: Auch Schäden, die durch das austretende Wasser verursacht wurden, wie beispielsweise die Beschädigung von elektrischen Installationen oder die Zerstörung von Dämmmaterial, können abgedeckt sein.

Worauf Sie unbedingt achten sollten: Die Police genau lesen!

Der genaue Umfang der Leistungen hängt von der individuellen Police ab. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren und auf folgende Punkte zu achten:

  • Selbstbeteiligung: Viele Versicherungen sehen eine Selbstbeteiligung vor, das heißt, Sie müssen einen Teil der Kosten selbst tragen.
  • Ausschlussklauseln: Bestimmte Ursachen oder Schäden können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Beispielsweise können Schäden durch mangelnde Wartung oder Baufehler ausgeschlossen sein.
  • Obliegenheiten: Sie haben als Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten, die Sie erfüllen müssen, um im Schadensfall Leistungen zu erhalten. Dazu gehört beispielsweise die rechtzeitige Meldung des Schadens und die Mitwirkung bei der Aufklärung der Ursache.

Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

Es gibt Fälle, in denen die Gebäudeversicherung nicht für Wasserschäden aufkommt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Schäden durch Hochwasser oder Starkregen: Diese sind in der Regel nur durch eine separate Elementarschadenversicherung abgedeckt.
  • Schäden durch Grundwasser: Wenn Wasser von unten ins Haus eindringt, ist dies meistens nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.
  • Schäden durch unsachgemäße Installationen oder Reparaturen: Wenn der Wasserschaden auf einen Fehler bei der Installation oder Reparatur von Wasserleitungen oder Heizungsanlagen zurückzuführen ist, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
  • Schäden durch mangelnde Wartung: Wenn der Wasserschaden aufgrund mangelnder Wartung, beispielsweise verstopfter Dachrinnen oder defekter Dichtungen, entstanden ist, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.

Was tun im Schadensfall?

Im Falle eines Wasserschadens ist schnelles Handeln gefragt:

  1. Wasser abstellen: Schließen Sie sofort den Haupthahn, um weiteres Auslaufen von Wasser zu verhindern.
  2. Strom abschalten: Schalten Sie den Strom im betroffenen Bereich ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
  3. Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos und Videos des Schadens, um ihn für die Versicherung zu dokumentieren.
  4. Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Gebäudeversicherung.
  5. Schaden minimieren: Unternehmen Sie Sofortmaßnahmen, um den Schaden zu begrenzen, beispielsweise das Abdecken von Möbeln oder das Aufstellen von Eimern.

Fazit

Die Gebäudeversicherung kann bei Wasserschäden eine wertvolle finanzielle Unterstützung sein. Es ist jedoch wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu kennen und im Schadensfall schnell und richtig zu handeln. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten zu lassen.