Wer zahlt bei Wasserschaden durch Regenwasser?

13 Sicht
Starkregen kann erhebliche Schäden an Gebäuden verursachen. Die Kosten für Reparaturen an durchnässtem Mauerwerk, beschädigten Böden und Decken übernehmen in der Regel Wohngebäudeversicherungen, vorausgesetzt, der Schaden resultiert aus einem versicherten Ereignis. Es ist ratsam, die individuellen Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.
Kommentar 0 mag

Wer trägt die Kosten bei einem Wasserschaden durch Regenwasser?

Starkregen kann verheerende Folgen für Gebäude haben, was zu erheblichen Schäden am Mauerwerk, an Böden und an Decken führt. Die Kosten für die Reparatur dieser Schäden können beträchtlich sein, aber wer ist für die Übernahme dieser Kosten verantwortlich?

Wohngebäudeversicherung

In den meisten Fällen deckt eine Wohngebäudeversicherung Schäden durch Regenwasser ab, die durch ein versichertes Ereignis verursacht werden. Versicherte Ereignisse umfassen in der Regel:

  • Stürme
  • Hurrikane
  • Hagel
  • Überschwemmungen

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jede Versicherungspolice unterschiedlich sein kann. Einige Policen können zusätzliche Einschränkungen oder Ausschlüsse für Schäden durch Regenwasser enthalten. Daher ist es unerlässlich, die individuellen Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um festzustellen, ob der Schaden abgedeckt ist.

Eigentümerhaftung

Wenn der Wasserschaden durch Regenwasser auf die Fahrlässigkeit des Eigentümers zurückzuführen ist, kann er für die Kosten der Reparatur haftbar gemacht werden. Fahrlässigkeit kann Folgendes beinhalten:

  • Versäumnis, das Dach oder die Regenrinnen ordnungsgemäß zu warten
  • Verstopfte Abflüsse
  • Risse oder Löcher im Fundament

In solchen Fällen kann der Geschädigte den Eigentümer auf Schadensersatz verklagen.

Fazit

Die Kosten für die Reparatur von Wasserschäden durch Regenwasser werden in der Regel von der Wohngebäudeversicherung übernommen, sofern der Schaden durch ein versichertes Ereignis verursacht wurde. Allerdings ist es wichtig, die individuellen Versicherungsbedingungen zu überprüfen und jegliche potenzielle Ausschlüsse oder Einschränkungen zu beachten. Wenn der Schaden auf die Fahrlässigkeit des Eigentümers zurückzuführen ist, kann dieser für die Reparaturkosten haftbar gemacht werden.