Wann darf die Polizei den Führerschein sofort einziehen?

1 Sicht

Bei schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr, wie beispielsweise Trunkenheit ab 1,1 Promille oder dem Erreichen von acht Punkten in Flensburg, kann die Polizei den Führerschein direkt vor Ort einziehen. Auch Straftaten oder wiederholte, schwerwiegende Vergehen während der Probezeit können zu diesem unmittelbaren Schritt führen, der ansonsten auch durch einen späteren Bescheid angeordnet werden kann.

Kommentar 0 mag

Wann darf die Polizei den Führerschein sofort einziehen?

Die Polizei ist befugt, den Führerschein eines Kraftfahrers sofort einzuziehen, wenn dieser bestimmte schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr begeht. Diese Verstöße werden in der Regel in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt und umfassen insbesondere:

  • Trunkenheit am Steuer: Überschreitung des Grenzwerts von 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK)
  • Fahrerflucht nach einem Unfall: Verlassen des Unfallorts, um sich der Strafverfolgung zu entziehen
  • Rücksichtsloses Fahren: Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch grob fahrlässiges Verhalten, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen von rechts oder Rotlichtmissachtungen
  • Teilnahme an illegalen Autorennen: Teilnahme an nicht genehmigten Wettfahrten auf öffentlichen Straßen
  • Punktekonto in Flensburg: Erreichen von acht oder mehr Punkten innerhalb von zwei Jahren, wobei bestimmte Verstöße mit mehreren Punkten geahndet werden
  • Straftaten: Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wie z. B. gefährliche Körperverletzung oder Nötigung
  • Wiederholte schwerwiegende Vergehen in der Probezeit: Begehung mehrerer Verstöße, die als schwerwiegend eingestuft werden, während der zweijährigen Probezeit für Fahranfänger

Zusätzlich zu diesen sofortigen Einziehungen kann die Polizei auch später einen Bescheid erlassen, der den Entzug des Führerscheins anordnet. Dieser Bescheid kann ergehen, wenn der Fahrer:

  • Einen Führerschein besitzt, der für die von ihm geführte Fahrzeugklasse nicht ausreicht
  • Körperlich oder geistig ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen
  • In der Vergangenheit mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen hat
  • Wegen einer Straftat verurteilt wurde, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängt

Die sofortige Einziehung des Führerscheins durch die Polizei ist eine schwerwiegende Maßnahme, die dem Schutz der Verkehrssicherheit dient. Sie verhindert, dass Personen, die eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, weiterhin Fahrzeuge führen.