Wie schnell muss man sich beim Arbeitgeber krank melden?
Um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten, informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich am ersten Krankheitstag. Die Meldewege (z.B. telefonisch, per E-Mail) legt Ihr Arbeitgeber fest. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab dem vierten Krankheitstag gesetzlich vorgeschrieben.
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Krankmeldung: Wann muss ich meinen Chef informieren?
Wer krank ist, möchte sich in Ruhe auskurieren. Doch bevor man sich ins Bett zurückzieht, gilt es, eine wichtige Pflicht zu erfüllen: die Krankmeldung beim Arbeitgeber. Doch wie schnell muss man sich eigentlich melden und welche Regeln gelten?
Die klare Antwort lautet: So schnell wie möglich am ersten Krankheitstag! Ein frühzeitiger Anruf zeigt Verantwortungsbewusstsein und ermöglicht dem Arbeitgeber, rechtzeitig für Vertretung zu sorgen und den Arbeitsablauf anzupassen. Spätestens zu Beginn der Arbeitszeit sollten Sie Ihren Chef oder die zuständige Stelle informiert haben.
Die Art der Krankmeldung regelt der Arbeitgeber. In den meisten Fällen genügt ein Anruf. Manche Unternehmen bevorzugen jedoch eine schriftliche Benachrichtigung per E-Mail oder über ein internes System. Informieren Sie sich am besten im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder fragen Sie direkt im Personalbüro nach den internen Richtlinien. Wichtig ist, dass die Meldung beim richtigen Ansprechpartner ankommt und dieser die Information auch tatsächlich erhält. Ein Anrufbeantworter oder eine E-Mail, die erst Stunden später gelesen wird, reicht im Zweifelsfall nicht aus.
Ab dem vierten Krankheitstag ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch am darauffolgenden Arbeitstag, vorlegen. Auch hier können interne Regelungen abweichende Fristen vorsehen, die im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt sind. Achten Sie daher darauf, die Vorgaben Ihres Unternehmens zu kennen und einzuhalten. Bei längerer Krankheit kann der Arbeitgeber die AU auch früher verlangen.
Zusätzliche Hinweise:
- Geben Sie bei der Krankmeldung neben Ihrem Namen auch Ihre Abteilung und gegebenenfalls Ihre Personalnummer an.
- Nennen Sie – wenn möglich – den voraussichtlichen Zeitraum Ihrer Krankheit.
- Bleiben Sie während Ihrer Krankschreibung telefonisch erreichbar, falls Rückfragen bestehen.
- Klären Sie die Modalitäten zur Einreichung der AU. Manche Arbeitgeber verlangen die Original-Bescheinigung, andere akzeptieren auch eine Kopie oder eine digitale Übermittlung.
Eine rechtzeitige und korrekte Krankmeldung ist nicht nur Ihre Pflicht als Arbeitnehmer, sondern dient auch einem guten Arbeitsklima und reibungslosen Betriebsablauf. Im Zweifelsfall lieber einmal mehr nachfragen, als zu spät zu melden.
#Arbeitgeber#Frist#KrankmeldungKommentar zur Antwort:
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