Welche Diesel sind von Stilllegung betroffen?

5 Sicht

Der Diesel-Abgasskandal betrifft eine breite Palette von Fahrzeugen. Neben dem prominenten VW-Motor EA189 sind auch V6-TDI-Aggregate von Audi, sowie ausgewählte Modelle von Skoda, Seat und Porsche involviert. Durch Manipulationen stießen diese Fahrzeuge im Realbetrieb deutlich mehr Schadstoffe aus, als in den Zulassungstests angegeben.

Kommentar 0 mag

Fahrverbote und Stilllegungen: Welche Diesel sind betroffen? Ein Überblick

Der Diesel-Abgasskandal hat in den letzten Jahren tiefe Spuren in der Automobilindustrie und bei den Verbrauchern hinterlassen. Nicht nur der Vertrauensverlust in Diesel-Fahrzeuge, sondern auch die Angst vor Fahrverboten und sogar Stilllegungen treibt viele Diesel-Besitzer um. Doch welche Diesel sind nun konkret von diesen Maßnahmen bedroht? Dieser Artikel gibt einen Überblick und versucht, Licht ins Dunkel zu bringen.

Der Auslöser: Der Abgasskandal und seine Folgen

Der Abgasskandal, der 2015 durch Volkswagen ins Rollen kam, offenbarte massive Manipulationen bei Abgaswerten. Betroffen waren nicht nur VW-Fahrzeuge mit dem berüchtigten Motor EA189, sondern auch andere Marken des Volkswagen-Konzerns wie Audi, Skoda, Seat und sogar Porsche. Diese Fahrzeuge stießen im realen Fahrbetrieb ein Vielfaches der erlaubten Stickoxid-Werte (NOx) aus, was zu einer massiven Belastung der Luftqualität in Städten führte.

Als Reaktion auf den Skandal wurden Fahrverbote in vielen deutschen Städten eingeführt, um die Luftqualität zu verbessern. Diese Fahrverbote betreffen hauptsächlich ältere Diesel-Fahrzeuge, die die Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 erfüllen.

Welche Diesel sind konkret betroffen?

Generell lässt sich sagen, dass die Wahrscheinlichkeit für Fahrverbote oder Stilllegungen mit der Abgasnorm sinkt. Grob lassen sich die betroffenen Diesel in folgende Kategorien einteilen:

  • Euro 4 Diesel: Diese Fahrzeuge sind am stärksten von Fahrverboten betroffen und die Gefahr einer Stilllegung ist am größten. Oft sind diese Fahrzeuge schon sehr alt und entsprechen nicht mehr den aktuellen Umweltstandards.
  • Euro 5 Diesel: Auch Euro 5 Diesel sind in vielen Städten von Fahrverboten betroffen, allerdings in der Regel weniger flächendeckend als Euro 4. Die Möglichkeit einer Stilllegung ist zwar geringer als bei Euro 4, aber nicht ausgeschlossen.
  • Euro 6 Diesel (ohne “d”): Hier wird es komplizierter. Einige frühe Euro 6 Diesel stoßen ebenfalls höhere NOx-Werte aus, als in den Zulassungstests angegeben. Diese Fahrzeuge können von Fahrverboten betroffen sein, vor allem wenn sie keine Software-Updates erhalten haben.
  • Euro 6d-TEMP und Euro 6d Diesel: Diese Fahrzeuge gelten als relativ sauber und sind in der Regel von Fahrverboten ausgenommen. Sie verfügen über eine modernere Abgasreinigungstechnik und erfüllen die aktuellen Emissionsstandards besser.

Konkrete Motoren und Modelle:

Neben dem prominenten VW EA189 Motor (1.6 TDI und 2.0 TDI) sind auch andere Motoren und Modelle betroffen, darunter:

  • V6-TDI-Aggregate von Audi: Viele Audi-Modelle mit V6-Dieselmotoren wurden ebenfalls manipuliert.
  • Ausgewählte Modelle von Skoda, Seat und Porsche: Auch diese Marken des VW-Konzerns waren in den Abgasskandal verwickelt.

Die Rolle von Software-Updates:

Viele Fahrzeughersteller haben Software-Updates angeboten, um die Abgaswerte der betroffenen Fahrzeuge zu verbessern. Diese Updates können dazu beitragen, Fahrverbote zu vermeiden, sind aber nicht in allen Fällen ausreichend. Kritiker bemängeln, dass die Software-Updates oft nur eine kurzfristige Lösung darstellen und die Motorleistung beeinträchtigen können.

Was können Diesel-Besitzer tun?

Wenn Sie einen Diesel besitzen, der potenziell von Fahrverboten oder Stilllegungen betroffen ist, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Informieren Sie sich: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Fahrzeughersteller, Ihrer Gemeinde oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über die aktuelle Situation in Ihrer Region.
  2. Prüfen Sie Ihre Fahrzeugpapiere: Die Abgasnorm Ihres Fahrzeugs finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I).
  3. Software-Update durchführen lassen: Wenn Ihr Fahrzeug für ein Software-Update in Frage kommt, lassen Sie es durchführen.
  4. Alternativen prüfen: Informieren Sie sich über alternative Antriebsarten oder überlegen Sie, ob ein Umstieg auf ein neueres Fahrzeug mit einer besseren Abgasnorm sinnvoll ist.

Fazit

Die Frage, welche Diesel von Fahrverboten und Stilllegungen betroffen sind, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Abgasnorm, dem Standort und der Umsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Grundsätzlich gilt: Je älter der Diesel und je niedriger die Abgasnorm, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er von Einschränkungen betroffen ist. Eine sorgfältige Information und die Prüfung der individuellen Situation sind daher unerlässlich.

Disclaimer: Dieser Artikel dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die konkrete Situation kann je nach Region und Fahrzeugmodell variieren. Es wird empfohlen, sich bei den zuständigen Behörden oder einem Rechtsanwalt zu informieren.