Wie lange wird der Führerschein gesperrt, wenn man betrunken einen Unfall baut?

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Ein Unfall unter Alkoholeinfluss hat gravierende Folgen. Neben Geldstrafen (ca. 60-90 Tagessätze) droht Ersttätern eine Führerscheinsperre von 15-18 Monaten gemäß § 315c StGB. Wiederholungstäter müssen mit deutlich härteren Strafen rechnen.

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Alkoholisierter Unfall: Wie lange dauert die Führerscheinsperre?

Ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss hat weitreichende Konsequenzen, die weit über eine bloße Geldstrafe hinausgehen. Die Dauer der Führerscheinsperre ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig und kann für Betroffene existenzielle Auswirkungen haben. Eine pauschale Antwort auf die Frage, wie lange der Führerschein gesperrt wird, ist daher unmöglich. Die Höhe der Strafe orientiert sich maßgeblich an der Schwere des Unfalls und dem festgestellten Blutalkoholwert (BAK).

Ersttäter und die “übliche” Sperrfrist:

Für Ersttäter, die unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursachen, ohne dabei schwere Verletzungen oder gar Todesfälle zu verursachen, liegt die Führerscheinsperre in der Regel zwischen 15 und 18 Monaten. Dies ergibt sich aus der Anwendung von § 315c StGB (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr), der bei fahrlässiger Begehung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Die Führerscheinsperre ist dabei ein integraler Bestandteil der Strafe und wird vom Gericht angeordnet. Die Dauer von 15 bis 18 Monaten ist jedoch nur ein Richtwert. Das Gericht berücksichtigt im Einzelfall verschiedene Umstände, wie zum Beispiel:

  • Höhe des BAK: Ein deutlich erhöhter BAK führt tendenziell zu einer längeren Sperrfrist. Schon ab einem BAK von 1,1 Promille ist die Schwere der Tat deutlich erhöht.
  • Schwere des Unfalls: Ein Unfall mit Sachschaden wird anders bewertet als ein Unfall mit Personenschäden. Je schwerer der Unfall, desto länger die Sperrfrist.
  • Vorverhalten des Täters: Auch wenn es sich um einen Ersttäter handelt, können beispielsweise Vorfälle mit Verkehrsverstößen die Strafhöhe beeinflussen.
  • Reue und Einsicht: Ein Geständnis, die Übernahme der Schuld und der Nachweis von Reue können zu einer milderen Strafe führen.
  • Teilnahme an einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung): Eine MPU wird oft als Voraussetzung für die Wiedererteilung des Führerscheins nach der Sperrfrist angeordnet.

Wiederholungstäter: deutlich höhere Strafen

Wer bereits einmal wegen eines alkoholbedingten Verkehrsunfalls verurteilt wurde, muss mit deutlich härteren Strafen rechnen. Die Führerscheinsperre kann sich dann auf deutlich mehr als 18 Monate erstrecken und geht oft mit einer Anordnung zur Teilnahme an einer MPU einher. In extremen Fällen kann sogar eine dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt werden.

Zusätzliche Sanktionen:

Neben der Führerscheinsperre kommen weitere Sanktionen hinzu:

  • Geldstrafe: Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Täters und kann mehrere tausend Euro betragen.
  • Bußgeld: Zusätzlich kann ein Bußgeld wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verhängt werden.
  • Schadenersatz: Der Verursacher muss den entstandenen Sach- und Personenschaden ersetzen.
  • Punkte im Fahreignungsregister (FAER): Es werden Punkte im Fahreignungsregister eingetragen, was sich auf zukünftige Versicherungsbeiträge und die Möglichkeit, einen Führerschein zu behalten, auswirken kann.

Fazit:

Die Dauer der Führerscheinsperre nach einem alkoholbedingten Unfall ist individuell und hängt von zahlreichen Faktoren ab. Eine frühzeitige juristische Beratung ist daher dringend ratsam. Nur ein erfahrener Anwalt kann die individuellen Umstände des Falls beurteilen und den Betroffenen über die zu erwartenden Folgen aufklären. Die Selbstverständlichkeit des Autofahrens sollte nicht durch Fahrlässigkeit und Alkoholkonsum gefährdet werden.