Was passiert, wenn man mit 0,8 Promille angehalten wird?
Fahren mit 0,8 Promille ist eine Ordnungswidrigkeit. Neben Bußgeld drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Bei einem Unfall, selbst bei geringen Mengen Alkohol, droht Teilschuld und weitere Konsequenzen.
0,8 Promille am Steuer: Was droht wirklich?
0,8 Promille Alkohol im Blut – für viele klingt das nach “gerade noch so im grünen Bereich”. Ein gefährlicher Irrglaube! Bereits ab diesem Wert spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit, auch wenn die Grenze zur relativen Fahruntüchtigkeit bei 0,3 Promille beginnt. Wer mit 0,8 Promille am Steuer erwischt wird, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit mit weitreichenden Folgen.
Die unmittelbaren Sanktionen:
Wird man mit 0,8 Promille oder mehr im Straßenverkehr kontrolliert, erwartet einen ein dreifaches Strafpaket:
- Bußgeld: Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und liegt in der Regel zwischen 500 und 1500 Euro. Bei Wiederholungstätern steigt das Bußgeld erheblich.
- Punkte in Flensburg: Zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sind die Folge. Sammeln sich zu viele Punkte, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Fahrverbot: In der Regel wird ein Fahrverbot von mindestens einem Monat verhängt. Auch hier gilt: Bei Wiederholungstaten verlängert sich das Fahrverbot deutlich.
Die versteckten Kosten:
Neben den unmittelbaren Sanktionen entstehen oft weitere Kosten, die schnell ins Geld gehen können:
- Gebühren für die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung): Wird die Fahrerlaubnis entzogen, ist oft eine MPU notwendig, um sie wiederzuerlangen. Diese Untersuchung ist kostenpflichtig.
- Steigende Versicherungsprämien: Auch die Kfz-Versicherung kann die Prämien erhöhen oder den Vertrag sogar kündigen.
- Anwaltskosten: Die Inanspruchnahme eines Anwalts zur Beratung und Vertretung kann ebenfalls hohe Kosten verursachen.
Unfall mit 0,8 Promille – verheerende Folgen:
Besonders gravierend sind die Folgen, wenn es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall kommt. Selbst bei scheinbar geringen Mengen wie 0,8 Promille droht:
- Teilschuld: Der Alkoholeinfluss wird in der Regel als Mitschuld am Unfall gewertet, selbst wenn man nicht der Unfallverursacher ist. Dies kann zu erheblichen Problemen mit der Versicherung führen, die im Schadensfall Regressansprüche geltend machen kann.
- Strafrechtliche Konsequenzen: Bei Personenschäden drohen zusätzlich strafrechtliche Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder im schlimmsten Fall sogar wegen fahrlässiger Tötung.
- Entzug der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis wird in der Regel entzogen und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung verhängt.
Fazit:
Fahren mit 0,8 Promille ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerwiegender Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung mit erheblichen Konsequenzen. Neben den unmittelbaren Sanktionen wie Bußgeld, Punkten und Fahrverbot drohen weitere Kosten und im Falle eines Unfalls gravierende rechtliche Folgen. Daher gilt: Finger weg vom Alkohol am Steuer! Auch geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit und gefährden sich selbst und andere. Nutzen Sie Alternativen wie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder lassen Sie sich von einem nüchternen Freund oder Freundin fahren. Es ist die sicherere und verantwortungsvollere Entscheidung.
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