Ist es strafbar, wenn man keinen gültigen Personalausweis hat?
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Ist es strafbar, keinen gültigen Personalausweis zu haben?
In Deutschland besteht gemäß § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Ordnungswidrigkeit bei nicht fristgerechter Erneuerung
Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt in der Regel zehn Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist der Ausweis ungültig und muss erneuert werden. Versäumt ein Bürger die fristgerechte Erneuerung, begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro geahndet werden.
Keine Straftat bei abgelaufenem, aber fristgerecht beantragtem Ausweis
Anders verhält es sich jedoch, wenn der Personalausweis fristgerecht beantragt wurde, aber noch nicht ausgestellt ist. In diesem Fall stellt ein fehlender Personalausweis keine Straftat dar. Dies ergibt sich aus § 32 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG, wonach die Ordnungswidrigkeit nur dann vorliegt, wenn der Ausweis “nicht rechtzeitig beantragt” wurde.
Pflicht zur Vorlage des Personalausweises
Unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz kann die Nichtvorlage eines gültigen Personalausweises bei bestimmten Anlässen unangenehme Folgen haben. Beispielsweise ist die Polizei berechtigt, Personen, die sich nicht ausweisen können, gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 Polizeigesetz (PolG) zur Feststellung der Identität in Gewahrsam zu nehmen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nichtbeachtung der Pflicht zur rechtzeitigen Erneuerung des Personalausweises eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ein fehlender, aber fristgerecht beantragter Ausweis hingegen ist keine Straftat. Es ist jedoch wichtig, sich der möglichen Konsequenzen bewusst zu sein, die mit dem Nichtvorliegen eines gültigen Personalausweises verbunden sein können.
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