Ist Legionellenprüfung auf Mieter umlegbar?
Die Umlagefähigkeit der Legionellenprüfung auf Mieter ist grundsätzlich gegeben. Allerdings setzt dies eine klare Regelung im Mietvertrag voraus, die die Legionellenprüfung explizit als sonstige Betriebskosten ausweist. Vermieter sollten also sicherstellen, dass die Umlagebasis vertraglich eindeutig festgelegt ist.
Legionellenprüfung: Können Vermieter die Kosten auf Mieter umlegen?
Die Sicherheit des Trinkwassers hat oberste Priorität. Seit der Trinkwasserverordnung von 2011 sind Vermieter verpflichtet, ihre Trinkwasseranlagen regelmäßig auf Legionellen zu überprüfen, um die Gesundheit ihrer Mieter zu schützen. Doch wer trägt die Kosten für diese wichtige Maßnahme? Können Vermieter diese auf die Mieter umlegen? Die Antwort ist nicht ganz einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grundsätzlich umlagefähig, aber…
Der Gesetzgeber sieht vor, dass bestimmte Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden können. Ob die Legionellenprüfung dazu gehört, hängt davon ab, ob sie unter den Begriff der “sonstigen Betriebskosten” fällt. Und hier liegt der Knackpunkt.
Die entscheidende Rolle des Mietvertrags
Die Umlagefähigkeit der Legionellenprüfung ist grundsätzlich gegeben, setzt aber eine klare und eindeutige Regelung im Mietvertrag voraus. Das bedeutet:
- Explizite Nennung: Im Mietvertrag muss die Legionellenprüfung explizit als umlegbare sonstige Betriebskosten aufgeführt sein. Eine allgemeine Formulierung wie “sonstige Betriebskosten im Sinne des § 2 Betriebskostenverordnung” reicht in der Regel nicht aus.
- Transparenz: Der Mietvertrag sollte transparent und verständlich darlegen, welche konkreten Kosten unter die Legionellenprüfung fallen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Probenahme, die Laboruntersuchung und gegebenenfalls die Erstellung eines Gutachtens.
- Zusätzliche Vereinbarung: Fehlt eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, kann nachträglich eine gesonderte Vereinbarung mit den Mietern getroffen werden. Hierbei ist wichtig, dass alle Mieter der Umlage zustimmen.
Was passiert, wenn keine klare Regelung vorliegt?
Fehlt eine klare Regelung im Mietvertrag oder eine gesonderte Vereinbarung mit den Mietern, sind die Kosten für die Legionellenprüfung vom Vermieter selbst zu tragen. Sie gelten dann als Instandhaltungskosten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Warum eine klare Regelung so wichtig ist
Eine klare und eindeutige Regelung im Mietvertrag schafft Transparenz und vermeidet Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Sie stellt sicher, dass beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten informiert sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Die Legionellenprüfung ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Mietergesundheit.
- Die Kosten für die Legionellenprüfung sind grundsätzlich umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag explizit als sonstige Betriebskosten aufgeführt sind.
- Fehlt eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, sind die Kosten vom Vermieter zu tragen.
- Vermieter sollten daher unbedingt darauf achten, dass der Mietvertrag eine klare und eindeutige Regelung zur Umlage der Kosten für die Legionellenprüfung enthält.
Empfehlung für Vermieter:
Es ist ratsam, sich vor der Umlage der Kosten für die Legionellenprüfung rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt oder ein Mieterverein kann den Mietvertrag prüfen und sicherstellen, dass die Umlage rechtssicher erfolgt. Zudem empfiehlt es sich, die Mieter über die Notwendigkeit der Legionellenprüfung und die damit verbundenen Kosten zu informieren. Eine offene Kommunikation schafft Vertrauen und vermeidet Missverständnisse.
Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
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