Wann steht mir als Mieter eine neue Badewanne zu?

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Die Modernisierung des Badezimmers obliegt nicht automatisch dem Vermieter. Nur bei nachweisbaren Mängeln und Funktionsstörungen an der Badewanne besteht ein Anspruch auf Reparatur oder Austausch. Die Pflicht zur Instandhaltung liegt beim Vermieter, nicht aber die zur Modernisierung auf Wunsch des Mieters.

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Wann steht mir als Mieter eine neue Badewanne zu?

Laut deutschem Mietrecht ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Instandhaltung der sanitären Anlagen, wie der Badewanne. Allerdings obliegt die Modernisierung des Badezimmers nicht automatisch dem Vermieter.

Ein Anspruch auf Reparatur oder Austausch der Badewanne besteht nur bei nachweisbaren Mängeln und Funktionsstörungen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Risse, Abplatzungen oder andere Beschädigungen, die die Nutzung der Badewanne beeinträchtigen
  • Defekte an der Armatur oder Abflussanlage, die eine ordnungsgemäße Benutzung verhindern
  • Hygienische Mängel, wie Schimmelbildung oder Ablagerungen, die eine gesundheitliche Gefährdung darstellen

Liegen solche Mängel vor, kann der Mieter den Vermieter auffordern, die Badewanne zu reparieren oder auszutauschen. Der Vermieter ist dann verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.

Eine Modernisierung des Badezimmers auf Wunsch des Mieters, wie beispielsweise der Einbau einer neuen, größeren oder hochwertigeren Badewanne, ist dagegen nicht Bestandteil der Instandhaltungspflicht des Vermieters. Hierfür muss eine gesonderte Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter getroffen werden.

Daher ist es wichtig, bei Mängeln an der Badewanne den Vermieter unverzüglich zu informieren und die Mängel genau zu beschreiben. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Vermieter seinen Pflichten nachkommt und die Badewanne in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten wird.