Wann bekommt man von der Deutschen Bahn Geld zurück?

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Verspätungen der Deutschen Bahn führen zu Entschädigungen: Ab einer Stunde Verspätung erhalten Reisende 25%, ab zwei Stunden 50% des Fahrpreises zurück. Besitzer von Zeitkarten erhalten pauschale Ausgleichszahlungen gemäß den DB-Bestimmungen. Die genauen Regelungen sind auf der DB-Website einsehbar.
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Wann Sie bei Verspätungen der Deutschen Bahn Geld zurückbekommen

Die Deutsche Bahn (DB) bietet Entschädigungen für Verspätungen ihrer Züge an, um Reisenden für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschädigen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung ab.

Fahrpreisrückerstattung bei Verspätungen

  • Ab 60 Minuten Verspätung: Fahrgäste erhalten 25 % des Fahrpreises zurück.
  • Ab 120 Minuten Verspätung: Fahrgäste erhalten 50 % des Fahrpreises zurück.

Entschädigungen für Zeitkartenbesitzer

Besitzer von Zeitkarten (z. B. Monats- oder Jahreskarten) erhalten pauschale Ausgleichszahlungen gemäß den DB-Bestimmungen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung und der Art der Zeitkarte ab.

Weitere Entschädigungsansprüche

Neben der Fahrpreisrückerstattung können Reisende bei längeren Verspätungen auch weitere Entschädigungsansprüche geltend machen, wie z. B.:

  • Versorgung mit Wasser und Snacks: Ab zwei Stunden Verspätung muss die DB Reisende mit kostenlosen Getränken und Snacks versorgen.
  • Unterkunft und Weiterreise: Bei Verspätungen von über vier Stunden muss die DB Reisenden eine Unterkunft oder alternative Transportmöglichkeiten bereitstellen.
  • Entschädigung für weitere Aufwendungen: Reisende können auch Entschädigung für weitere Aufwendungen beantragen, die ihnen aufgrund der Verspätung entstanden sind, z. B. Taxikosten oder Übernachtungskosten.

So beantragen Sie eine Entschädigung

Um eine Entschädigung zu beantragen, müssen Reisende das entsprechende Formular auf der DB-Website ausfüllen. Das Formular muss innerhalb von einem Monat nach der verspäteten Reise eingereicht werden.

Ausnahmen

Die DB kann unter bestimmten Umständen Entschädigungszahlungen verweigern, z. B. bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Streiks oder Naturkatastrophen. Die genauen Regelungen sind auf der DB-Website einsehbar.

Fazit

Die Deutsche Bahn bietet Entschädigungen für Verspätungen ihrer Züge an, um Reisenden für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschädigen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung ab. Reisende sollten eine Entschädigung beantragen, wenn ihr Zug verspätet ist, um die ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.