Wann greift die Wohngebäudeversicherung nicht?

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Gebäudeversicherungen decken nicht alle Schäden ab. Offene Fenster und Türen bei Niederschlägen, sowie Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser sind oft nicht mit der Standardpolice gedeckt. Zusätzliche Elementarschutzpolicen bieten hier oft die nötige Absicherung.
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Wann greift die Wohngebäudeversicherung nicht?

Während Wohngebäudeversicherungen den Schutz Ihres Hauses vor einer Vielzahl von Schäden bieten, gibt es einige Ausschlüsse, die Sie kennen sollten. In diesem Artikel werden wir die gängigsten Situationen erläutern, in denen die Wohngebäudeversicherung nicht greift.

Schäden durch Fahrlässigkeit

Eine Wohngebäudeversicherung deckt keine Schäden ab, die durch Fahrlässigkeit des Hausbesitzers verursacht werden. Dazu gehören:

  • Schäden durch offene Fenster oder Türen bei Regen oder starkem Schneefall
  • Schäden durch unsachgemäße Wartung oder Reparaturen
  • Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl, wenn das Haus unbewohnt oder anderweitig ungesichert war

Katastrophenschäden

Wohngebäudeversicherungen decken in der Regel keine Schäden ab, die durch Katastrophen wie Erdbeben, Hurrikane oder Überschwemmungen verursacht werden. Für diese Schäden benötigen Sie eine separate Elementarschutzpolice.

  • Erdbeben sind durch die Standard-Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt. Sie erfordern eine separate Erdbebenversicherung.
  • Hurrikane und andere Windstürme können Schäden verursachen, die durch die Standard-Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt sind. Sie benötigen eine separate Versicherung für Hurrikanschäden.
  • Überschwemmungen werden durch die Standard-Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt. Sie benötigen eine separate Überschwemmungsversicherung.

Schäden durch Tiere

Wohngebäudeversicherungen decken in der Regel keine Schäden ab, die durch Tiere wie Nagetiere, Insekten oder Haustiere verursacht werden. Diese Schäden müssen möglicherweise durch eine separate Haustierschadenversicherung abgedeckt werden.

Schäden durch Schimmel

Wohngebäudeversicherungen decken in der Regel keine Schäden ab, die durch Schimmel oder Mehltau verursacht werden. Diese Schäden müssen möglicherweise durch eine separate Versicherung für Hausfeuchtigkeitsschäden abgedeckt werden.

Weitere Ausschlüsse

Zusätzlich zu den oben genannten Ausschlüssen können Wohngebäudeversicherungen auch andere Ausschlüsse enthalten, wie z. B.:

  • Krieg oder Terrorismus
  • Kernenergieunfälle
  • Biologische oder chemische Gefahren

Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen Ihrer Wohngebäudeversicherung sorgfältig zu lesen, um sicherzustellen, dass Sie die Ausschlüsse verstehen. Wenn Sie Fragen zu der Deckung Ihres Hauses haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsagenten.