Wann wird ein Gutachter eingeschaltet?
Bei einem unverschuldeten Kfz-Unfall steht Ihnen grundsätzlich ein unabhängiger Kfz-Gutachter zu, der den Schadenumfang ermittelt. Dies gilt jedoch nicht für Bagatellschäden, bei denen die Reparaturkosten unterhalb eines bestimmten Betrags liegen.
Wann wird ein Gutachter eingeschaltet?
Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug – und dann steht auch noch die Schadensregulierung an. Besonders bei unverschuldeten Unfällen ist es wichtig, seine Rechte zu kennen und die richtige Vorgehensweise zu wählen. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter spielt dabei eine zentrale Rolle, denn er stellt den Schadenumfang neutral und objektiv fest. Doch wann genau ist es ratsam, einen Gutachter einzuschalten?
Bagatellschaden oder nicht? – Die Gretchenfrage
Grundsätzlich gilt: Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug dokumentiert und bewertet. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Bei sogenannten Bagatellschäden, bei denen die Reparaturkosten unter einer bestimmten Grenze liegen (in der Regel 750 Euro), ist die Einschaltung eines Gutachters nicht zwingend erforderlich. In diesen Fällen reicht meist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus.
Wann ist ein Gutachter dennoch ratsam – auch bei vermeintlichen Bagatellschäden?
Obwohl bei Bagatellschäden kein rechtlicher Anspruch auf einen Gutachter besteht, kann es dennoch sinnvoll sein, einen Experten hinzuzuziehen. Denn:
- Verdeckte Schäden: Äußerlich sichtbare Schäden können trügerisch sein. Oftmals verbergen sich hinter kleinen Dellen oder Kratzern größere Schäden an tragenden Teilen, die erst ein Gutachter mit seinem geschulten Auge und seiner technischen Expertise erkennt.
- Wertminderung: Auch bei kleineren Schäden kann es zu einer Wertminderung Ihres Fahrzeugs kommen. Ein Gutachter berechnet diese Wertminderung und stellt sicher, dass Sie diese bei der Schadensregulierung geltend machen können.
- Komplikationen vermeiden: Durch die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters stellen Sie von Anfang an sicher, dass der Schaden objektiv und unabhängig von der Versicherung des Unfallverursachers bewertet wird. Dies kann spätere Streitigkeiten über die Schadenshöhe und den Reparaturweg verhindern.
Fazit: Im Zweifel lieber den Experten einschalten
Obwohl die Einschaltung eines Gutachters bei Bagatellschäden nicht immer verpflichtend ist, bietet sie Ihnen zusätzliche Sicherheit und kann Ihnen im Schadensfall viel Ärger ersparen. Sollten Sie unsicher sein, ob ein Gutachter in Ihrem Fall notwendig ist, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen.
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