Wann wird man aus einer Versicherung gekündigt?

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In der Rechtsschutzversicherung kann der Versicherer kündigen, wenn innerhalb von 12 Monaten zwei Versicherungsfälle eingetreten und die Leistungspflicht des Versicherers bejaht wurde. Eine Kündigung ist auch möglich, wenn der Versicherer trotz Leistungspflicht die Leistung einmal ablehnt.

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Wann kann eine Versicherung kündigen?

In bestimmten Fällen kann ein Versicherer einen bestehenden Versicherungsvertrag kündigen. Die Bedingungen für eine Kündigung variieren je nach Versicherungsart und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Im Folgenden werden einige mögliche Kündigungsgründe erläutert:

Rechtsschutzversicherung:

  • Eintritt von zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten mit anerkannter Leistungspflicht des Versicherers
  • Ablehnung einer Leistungspflicht durch den Versicherer trotz Bestehens einer solchen Pflicht

Krankenversicherung:

  • Nichtzahlung von Prämien
  • Angabe falscher oder unvollständiger Informationen bei Vertragsabschluss
  • Verhaltensweisen, die das Risiko für den Versicherer erhöhen (z. B. riskanter Lebensstil, Nichteinhaltung ärztlicher Anweisungen)

Haftpflichtversicherung:

  • Ablauf der Versicherungsdauer
  • Nichtzahlung von Prämien
  • Wesentliche Änderungen des versicherten Risikos
  • Grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers

Kfz-Versicherung:

  • Nichtzahlung von Prämien
  • Entzug des Führerscheins
  • Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogen
  • Begehung einer Straftat im Zusammenhang mit dem Fahrzeug

Lebensversicherung:

  • Nichtzahlung von Prämien
  • Selbstmord des Versicherungsnehmers innerhalb der ersten zwei Versicherungsjahre
  • Täuschung des Versicherers bei Vertragsabschluss

Hinweis:

Es ist wichtig, die konkreten Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um die genauen Kündigungsgründe für den jeweiligen Vertrag zu ermitteln. Im Zweifelsfall sollte ein Versicherungsfachmann konsultiert werden.