Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung?

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Die Wohngebäudeversicherung springt bei Schäden am Haus ein, sei es durch Brand, Leitungswasserrohrbruch oder Unwetter. Der Basisschutz deckt gängige Risiken ab, jedoch sollte man zusätzliche Leistungen individuell auf den Bedarf prüfen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Ein passgenauer Schutz ist entscheidend.
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Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung wirklich? Ein genauer Blick auf die Leistungspflicht

Die Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer ein unerlässlicher Schutz. Doch wann greift sie tatsächlich ein und wann bleiben Sie auf den Kosten sitzen? Die Antwort ist komplexer als ein einfacher Satz vermuten lässt, denn der Umfang des Versicherungsschutzes hängt stark von den vereinbarten Vertragsbedingungen ab.

Der Basisschutz: Die wichtigsten Leistungsfälle

Der Kernbereich der Wohngebäudeversicherung deckt typische Gefahren ab, die Ihr Gebäude bedrohen können. Dazu gehören in der Regel:

  • Brand: Feuer, Blitzschlag und Explosionen sind klassische Versicherungsfälle. Der Schaden umfasst nicht nur die Gebäudesubstanz selbst, sondern auch die Kosten für Aufräumungs- und Abbrucharbeiten sowie die Wiederherstellung des Gebäudes.
  • Leitungswasser: Schäden durch defekte Wasserleitungen, Rohrbrüche oder defekte Armaturen innerhalb des Gebäudes sind ebenfalls abgedeckt. Dies beinhaltet auch die Folgen des Wasserschadens, wie z.B. Schimmelbildung, sofern diese Folge des Leitungswasserschadens ist.
  • Sturm und Hagel: Schäden durch Wind, Sturm, Hagel oder Schneelasten an der Gebäudesubstanz gehören zum Standardumfang. Hier sind oft die Schäden am Dach, an Fassaden oder an Fenster besonders relevant.
  • Einbruchdiebstahl: Schäden, die durch Einbruchdiebstahl entstanden sind, z.B. zerstörte Türen oder Fenster, werden in der Regel mitversichert. Die Versicherung deckt jedoch in der Regel nicht den Diebstahl des Inventars ab. Das ist Aufgabe der Hausratversicherung.

Über den Basisschutz hinaus: Individuelle Absicherung

Der Basisschutz bietet eine solide Grundlage, reicht aber oft nicht für alle Eventualitäten aus. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf zusätzliche Versicherungsleistungen, die je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif variieren:

  • Elementarschäden: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Erdrutsch sind oft nicht im Basistarif enthalten und müssen separat versichert werden. Gerade in Regionen mit erhöhtem Risiko für Hochwasser ist diese Erweiterung unerlässlich.
  • Terrorismus: Schäden durch terroristische Anschläge sind in der Regel nicht im Standardtarif enthalten und erfordern eine explizite Erweiterung des Versicherungsschutzes.
  • Zusätzliche Deckungssummen: Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein, um die Wiederherstellungskosten des Gebäudes im Schadensfall vollständig abzudecken. Eine zu niedrige Summe kann im Ernstfall zu finanziellen Engpässen führen.
  • Veraltete Technik: Die Kosten für den Einbau moderner und energiesparender Technik im Zuge einer Gebäudesanierung nach einem Schaden können mitunter zusätzlich versichert werden.

Wann die Versicherung nicht zahlt:

Es gibt auch Fälle, in denen die Wohngebäudeversicherung nicht einspringt. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Normale Abnutzung: Alterungsschäden oder normale Abnutzung des Gebäudes sind nicht versichert.
  • Vorsätzliche Beschädigung: Schäden, die durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder Mitbewohners verursacht wurden, sind in der Regel ausgeschlossen.
  • Nicht versicherte Gefahren: Schäden, die durch nicht versicherte Gefahren (z.B. Krieg, Kernenergieunfall) verursacht wurden, werden nicht ersetzt.
  • Mängel bei der Bauausführung: Bereits vor dem Versicherungsabschluss vorhandene Mängel sind in der Regel nicht versichert.

Fazit:

Ein passgenauer Versicherungsschutz ist entscheidend. Vergleichen Sie verschiedene Angebote und lassen Sie sich ausführlich beraten, um sicherzustellen, dass Sie im Schadensfall optimal abgesichert sind. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang und die Vertragsbedingungen. Nur so vermeiden Sie böse Überraschungen im Ernstfall.