Warum zieht die Versicherung die Mehrwertsteuer ab?
Im Falle einer fiktiven Schadensregulierung zieht die Versicherung die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % ab. Dies geschieht, da nur der tatsächlich entstandene Schaden erstattet wird und die Mehrwertsteuer bereits in der Schadenssumme enthalten ist.
Warum zieht die Versicherung die Mehrwertsteuer ab?
Bei der Regulierung eines Schadens zieht die Versicherung die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % ab. Diese Vorgehensweise erfolgt, weil die Versicherung nur den tatsächlich entstandenen Schaden erstattet und die Mehrwertsteuer bereits in der Schadenssumme enthalten ist.
Rechtliche Grundlage
Die Rechtsgrundlage für den Abzug der Mehrwertsteuer findet sich in § 249 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dieser besagt, dass die Versicherung den Versicherungsnehmer “von seiner Verpflichtung zur Leistung des versicherten Schadens” befreit. Der zu ersetzende Schaden ist der Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer.
Rechnungsstellung
Werden dem Geschädigten Rechnungen für die Schadensbeseitigung vorgelegt, die die Mehrwertsteuer enthalten, muss diese vor der Erstattung durch die Versicherung abgezogen werden. Dies geschieht durch Multiplikation des Rechnungsbetrags mit dem Faktor 100/119.
Beispiele
- Beispiel 1: Ein Auto wird beschädigt und die Reparaturkosten betragen 1.000 € netto. Die Mehrwertsteuer beträgt 190 €. Die Versicherung erstattet dem Geschädigten 1.000 €.
- Beispiel 2: Ein Haus wird durch einen Brand beschädigt und die Sanierungskosten betragen 20.000 € netto. Die Mehrwertsteuer beträgt 3.800 €. Die Versicherung erstattet dem Geschädigten 20.000 €.
Ausnahmen
Es gibt Ausnahmen, bei denen die Mehrwertsteuer nicht abgezogen wird. Dies ist der Fall, wenn der Geschädigte
- als Unternehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit handelt,
- vorsteuerabzugsberechtigt ist,
- die Schadensbeseitigung selbst vornimmt.
In diesen Fällen muss der Geschädigte der Versicherung einen Nachweis über seine Vorsteuerabzugsberechtigung vorlegen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Versicherung die Mehrwertsteuer abzieht, um nur den tatsächlich entstandenen Schaden zu erstatten. Die Mehrwertsteuer ist bereits in der Schadenssumme enthalten und muss daher vor der Erstattung abgezogen werden. Ausnahmen von dieser Regel bestehen für Unternehmer und Vorsteuerabzugsberechtigte.
#Mwst Abzug#Steuer#VersicherungKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.