Was bedeutet Status 2 bei der Krankenkasse?

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GmbH-Geschäftsführer sind bei der Krankenkasse mit dem Status 2 gekennzeichnet. Dieser kennzeichnet sie als versicherungspflichtig, aber nicht als Familienangehörige eines anderen Versicherten.

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Status 2 bei der Krankenkasse: Was bedeutet das für GmbH-Geschäftsführer?

Der Status 2 in der Krankenversicherung sorgt oft für Verwirrung. Besonders GmbH-Geschäftsführer begegnen dieser Kennzeichnung regelmäßig. Was genau verbirgt sich dahinter und welche Auswirkungen hat der Status 2?

Im Kern bedeutet Status 2, dass die betreffende Person versicherungspflichtig in der Krankenversicherung ist, jedoch nicht über einen anderen Versicherten (z.B. Ehepartner) familienversichert ist. Sie ist also selbst beitragspflichtiges Mitglied. Dieser Status betrifft in erster Linie GmbH-Geschäftsführer, da sie in der Regel nicht als Arbeitnehmer gelten und somit nicht den Status 1 (versicherungspflichtig als Arbeitnehmer) erhalten.

Die Zuordnung zum Status 2 ergibt sich aus der besonderen sozialversicherungsrechtlichen Stellung von GmbH-Geschäftsführern. Sie sind zwar pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung, gelten aber nicht als klassische Arbeitnehmer. Daher erfolgt die Einstufung als “selbstständig Tätige” im Sinne des Sozialversicherungsrechts, obwohl sie operativ oft wie Angestellte agieren. Diese scheinbare Diskrepanz führt zur Kennzeichnung mit dem Status 2.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Status 2?

Die wichtigste Konsequenz ist die persönliche Beitragspflicht. GmbH-Geschäftsführer mit Status 2 müssen ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge selbst tragen. Diese berechnen sich, ähnlich wie bei Selbstständigen, aus dem Arbeitseinkommen und unterliegen der Beitragsbemessungsgrenze. Eine Familienversicherung über den Ehepartner oder die eingetragene Lebenspartnerschaft ist ausgeschlossen.

Abgrenzung zu anderen Statusgruppen:

  • Status 1: Versicherungspflichtig als Arbeitnehmer. Dieser Status trifft auf klassische Angestellte zu.
  • Status 3: Freiwillig versicherte Mitglieder. Hierzu zählen Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, aber freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten, z.B. Selbstständige, die sich gegen die private Krankenversicherung entschieden haben.
  • Status 5: Familienversicherte. Dieser Status kennzeichnet Personen, die über ein anderes Mitglied (z.B. Ehepartner) familienversichert sind.

Fazit:

Der Status 2 in der Krankenversicherung ist ein spezifischer Kennzeichner für GmbH-Geschäftsführer und andere selbstständig Tätige, die pflichtversichert, aber nicht familienversichert sind. Er signalisiert die persönliche Beitragspflicht und resultiert aus der besonderen sozialversicherungsrechtlichen Stellung dieser Personengruppe. Die Kenntnis über die Bedeutung des Status 2 hilft GmbH-Geschäftsführern, ihre sozialversicherungsrechtliche Situation besser zu verstehen und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen korrekt einzuschätzen.