Was ist von der Hausratversicherung abgedeckt?

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Ihre Hausratversicherung schützt Ihr bewegliches Eigentum vor unvorhergesehenen Ereignissen. Ob Feuer, Einbruch oder Leitungswasserschaden – sie springt ein und ersetzt beschädigte Möbel, Geräte und Wertgegenstände. Ein umfassender Schutz für Ihr Hab und Gut im Schadensfall.
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Was deckt meine Hausratversicherung wirklich ab? Ein genauer Blick auf den Versicherungsschutz

Die Hausratversicherung: Ein oft unterschätzter, aber essentieller Bestandteil der privaten Vorsorge. Sie schützt das bewegliche Eigentum in Ihren vier Wänden vor zahlreichen Risiken, doch die genaue Deckung ist oft unklar. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Punkte und klärt auf, welche Schäden tatsächlich von Ihrer Versicherung übernommen werden – und welche nicht.

Der Kern: Schäden am beweglichen Eigentum

Im Zentrum steht der Schutz Ihres beweglichen Eigentums. Das umfasst Möbel, Elektrogeräte (TV, Kühlschrank, Waschmaschine etc.), Kleidung, Schmuck, Bücher, Sportgeräte – kurz gesagt, alles, was Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus bewegen können. Die Versicherung springt ein, wenn dieses Eigentum durch versicherte Ereignisse beschädigt oder zerstört wird.

Häufig versicherte Ereignisse:

  • Feuer: Brandschäden, Rauch- und Rußschäden sind in der Regel umfassend abgedeckt. Oftmals greift die Versicherung sogar bei Schäden durch Löscharbeiten.
  • Einbruchdiebstahl: Die Versicherung ersetzt gestohlene oder beschädigte Gegenstände nach einem Einbruch. Hierbei ist es wichtig, die genaue Vorgehensweise im Schadensfall zu kennen (Anzeige erstatten, etc.).
  • Leitungswasserschäden: Beschädigungen durch defekte Wasserleitungen, Rohrbrüche oder überlaufende Waschmaschinen sind in der Regel mitversichert. Dies gilt auch für die Folgeschäden wie Schimmelbildung (innerhalb gewisser Grenzen).
  • Sturm und Hagel: Schäden an Ihrem Hausrat durch Sturm oder Hagel sind ebenfalls in den meisten Policen enthalten.
  • Unwetter (z.B. Überschwemmung): Die Deckung von Überschwemmungsschäden ist oft von der gewählten Versicherungssumme und dem vereinbarten Deckungsumfang abhängig. Zusatzversicherungen können hier sinnvoll sein.
  • Vandalismus: Beschädigungen durch mutwillige Zerstörung werden ebenfalls oft abgedeckt.

Was oft NICHT abgedeckt ist (oder nur eingeschränkt):

  • Vorsätzlicher Schaden: Schäden, die Sie selbst vorsätzlich herbeigeführt haben, sind in der Regel nicht versichert.
  • Normale Abnutzung: Die Versicherung ersetzt keine Schäden durch Alterung oder Verschleiß.
  • Schäden durch Ungeziefer: Der Befall durch Ungeziefer ist in der Regel nicht abgedeckt, es sei denn, es handelt sich um einen plötzlichen und unerwarteten Schaden (z.B. ein massiver Ameisenbefall durch einen plötzlich aufgetretenen Wasserschaden).
  • Erdbeben und Hochwasser: Diese Risiken sind oft nicht standardmäßig in der Hausratversicherung enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung oder einer Erweiterungsversicherung.
  • Elementare Schäden (außer Sturm/Hagel): Schäden durch Lawinen, Erdrutsche oder Vulkanausbrüche müssen meist separat versichert werden.

Die Bedeutung der Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme ist entscheidend. Sie sollte den tatsächlichen Wert Ihres Hausrats angemessen widerspiegeln. Eine zu niedrige Versicherungssumme kann im Schadensfall zu einer Kürzung der Entschädigung führen. Es empfiehlt sich, regelmäßig eine Inventarliste zu führen und den Wert des Hausrats zu aktualisieren.

Fazit:

Eine Hausratversicherung bietet einen umfassenden Schutz vor zahlreichen Risiken, jedoch ist der genaue Deckungsumfang von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Angebote und das genaue Studium der Versicherungsbedingungen sind daher unerlässlich, um im Schadensfall nicht vor bösen Überraschungen zu stehen. Im Zweifel klären Sie unklare Punkte direkt mit Ihrem Versicherungsvertreter.