Was muss ich beachten, wenn ich nach Deutschland einreise?

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Einreise nach Deutschland für britische Staatsbürger ist innerhalb des Schengen-Raums bis zu 90 Tage pro Halbjahr ohne Visum möglich. Wichtig: Jegliche Arbeitstätigkeit ist während dieses Aufenthalts verboten. Die Einhaltung dieser Regelungen ist für einen reibungslosen Aufenthalt unerlässlich.

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Was ist bei der Einreise nach Deutschland für britische Staatsbürger zu beachten?

Britische Staatsbürger können aufgrund des Schengen-Abkommens bis zu 90 Tage innerhalb eines halben Jahres visumfrei nach Deutschland einreisen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jede Erwerbstätigkeit während dieses Aufenthalts verboten ist. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für einen reibungslosen Aufenthalt unerlässlich.

Notwendige Dokumente

Um nach Deutschland einzureisen, benötigen britische Staatsbürger einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein.

Zollbestimmungen

Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Sie bestimmte Waren zollfrei einführen, darunter:

  • 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
  • 10 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol. oder 20 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 22 % vol. oder 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) oder 110 Liter Bier

Arbeitstätigkeit

Wie bereits erwähnt, ist es britischen Staatsbürgern während ihres visumfreien Aufenthalts in Deutschland nicht gestattet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dies gilt auch für ehrenamtliche Tätigkeiten. Sollten Sie planen, während Ihres Aufenthalts zu arbeiten, benötigen Sie ein entsprechendes Visum.

Einhaltung der Aufenthaltsdauer

Es ist wichtig, die zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines halben Jahres einzuhalten. Bei Überschreitung dieser Frist kann Ihnen die Einreise nach Deutschland oder in andere Schengen-Länder verweigert werden.

Ausnahmen

In bestimmten Fällen können britische Staatsbürger für einen längeren Zeitraum in Deutschland bleiben, beispielsweise:

  • wenn sie einen Arbeitsplatz in Deutschland haben oder selbstständig sind
  • wenn sie ein Studium in Deutschland aufnehmen
  • wenn sie sich aus familiären Gründen in Deutschland aufhalten (z. B. als Ehegatte oder Kind eines deutschen Staatsbürgers)

Für diese Fälle ist in der Regel ein Visum erforderlich.

Weitere Hinweise

  • Die deutsche Polizei kann Sie stichprobenartig kontrollieren und Ihre Ausweisdokumente verlangen.
  • Es ist ratsam, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, um sich im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls abzusichern.
  • Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland.