Was passiert, wenn man den Flug nicht antritt?

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Bei Nichterscheinen zum Flug werden alle Steuern, Gebühren und Zuschläge erstattet. Die Airline trägt diese Kosten erst bei tatsächlichem Abflug des Passagiers. Eine volle Rückerstattung dieser Positionen ist somit gewährleistet. Dies gilt unabhängig von den Gründen für das Fernbleiben.
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Was geschieht, wenn man einen Flug nicht antritt?

Im Falle eines Nichterscheinens zum Flug gibt es unterschiedliche Konsequenzen, die von den Richtlinien der jeweiligen Fluggesellschaft abhängen.

Rückerstattung von Steuern, Gebühren und Zuschlägen

In der Regel werden bei Nichterscheinen zum Flug alle anfallenden Steuern, Gebühren und Zuschläge erstattet. Diese Kosten werden von der Fluggesellschaft erst bei tatsächlichem Abflug des Passagiers getragen. Somit wird sichergestellt, dass diese Kosten in voller Höhe erstattet werden, unabhängig von den Gründen für das Fernbleiben.

Kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises

Anders als bei Steuern, Gebühren und Zuschlägen besteht in den meisten Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises bei Nichterscheinen zum Flug. Der Ticketpreis wird in der Regel nur erstattet, wenn der Flug aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, medizinische Notfälle) oder aufgrund von Änderungen der Flugpläne durch die Fluggesellschaft abgesagt wird.

Gebühren für Umbuchungen und Stornierungen

Wenn ein Passagier einen Flug nicht antritt, kann die Fluggesellschaft Gebühren für Umbuchungen oder Stornierungen erheben. Diese Gebühren variieren je nach Fluggesellschaft und Tarifklasse. Sie können von einigen hundert bis zu tausend Euro betragen.

Auswirkungen auf zukünftige Buchungen

Bei wiederholtem Nichterscheinen zum Flug können einige Fluggesellschaften den Passagier auf eine schwarze Liste setzen, was zu eingeschränkten zukünftigen Buchungs- und Reisemöglichkeiten führen kann.

Empfehlungen

Um unerwartete Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich:

  • Sich rechtzeitig über die Richtlinien der jeweiligen Fluggesellschaft im Falle eines Nichterscheinens zu informieren.
  • Den Flug im Falle einer Verhinderung so früh wie möglich zu stornieren oder umzubuchen.
  • Für den Fall eines plötzlichen Ereignisses eine Reiseversicherung abzuschließen, die möglicherweise bestimmte Kosten im Falle eines Nichterscheinens deckt.