Was tun, wenn die Airline nicht zahlt?

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Bleibt die Entschädigung durch eine Fluggesellschaft länger als zwei Monate aus, stehen Reisenden Schlichtungsstellen zur Seite. Je nach Airline ist entweder die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamts für Justiz zuständig. Diese unabhängigen Institutionen prüfen den Fall und vermitteln zwischen Passagier und Fluggesellschaft, um eine faire Lösung zu erzielen.

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Fluggesellschaft zahlt nicht? So kommen Sie an Ihr Geld!

Flugverspätungen, Annullierungen, Denied Boarding – die Gründe für eine mögliche Entschädigungszahlung durch eine Airline sind vielfältig. Doch was, wenn die versprochene Zahlung trotz berechtigten Anspruchs ausbleibt? Die Geduld der betroffenen Reisenden wird oft auf eine harte Probe gestellt, denn das Warten auf das Geld kann sich unerwartet lange hinziehen. Zwei Monate Wartezeit sind keine Seltenheit, und die Kommunikation mit den Airlines gestaltet sich oft schwierig. Aber verzweifeln Sie nicht! Es gibt Möglichkeiten, Ihr Recht auf Entschädigung durchzusetzen.

Schritt 1: Dokumente sichern und Frist einhalten.

Bevor Sie weitere Schritte unternehmen, sollten Sie sämtliche relevanten Dokumente sorgfältig aufbewahren. Dazu gehören Ihre Buchungsbestätigung, Ihre Bordkarte, Fotos oder Videos von eventuellen Verspätungen oder Annullierungen und natürlich die schriftliche Ablehnung der Entschädigung durch die Airline inklusive Begründung. Achten Sie darauf, dass Sie alle Fristen einhalten, die für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche vorgegeben sind. Diese Fristen variieren je nach Rechtsgrundlage und können in der EU-Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004) nachgelesen werden.

Schritt 2: Schriftliche Mahnung.

Nach Ablauf einer angemessenen Frist (in der Regel nach etwa zwei Monaten) sollten Sie die Airline schriftlich zur Zahlung mahnen. Diese Mahnung sollte per Einschreiben mit Rückschein versendet werden, um einen Beweis für den Zugang zu haben. In der Mahnung sollten Sie die bereits unternommenen Schritte, die Höhe der geforderten Entschädigung und die Frist für die Zahlung klar und deutlich angeben.

Schritt 3: Schlichtungsstelle einschalten.

Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, ist der Gang zur Schlichtungsstelle der nächste logische Schritt. Hier kommt es entscheidend darauf an, welche Airline involviert ist. Nicht jede Airline ist an eine bestimmte Schlichtungsstelle gebunden. Die zwei wichtigsten Stellen in Deutschland sind:

  • Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.: Diese Stelle bearbeitet Beschwerden für zahlreiche Airlines. Die Zuständigkeit ist jedoch von Airline zu Airline unterschiedlich. Überprüfen Sie auf der Website der Schlichtungsstelle, ob Ihre Airline dort gelistet ist.

  • Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamts für Justiz: Diese Stelle ist ebenfalls für die außergerichtliche Streitbeilegung im Luftverkehr zuständig, jedoch nicht für alle Airlines.

Die jeweilige Schlichtungsstelle prüft Ihren Fall neutral und versucht, eine Einigung zwischen Ihnen und der Airline herbeizuführen. Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos oder zumindest kostengünstig. Der Ablauf und die benötigten Dokumente werden von der jeweiligen Schlichtungsstelle detailliert auf deren Website beschrieben.

Schritt 4: Gerichtliches Verfahren.

Sollte auch die Schlichtungsstelle keine einvernehmliche Lösung erzielen können, bleibt Ihnen noch der Weg vor Gericht. Dies ist zwar aufwendiger und kostspieliger, aber im Falle eines Sieges können Sie zusätzlich zu der Entschädigung auch die Kosten für das Gerichtsverfahren geltend machen. Eine Rechtsberatung durch einen Anwalt ist in diesem Stadium dringend ratsam.

Fazit:

Das Durchsetzen von Entschädigungsansprüchen gegenüber Airlines kann zwar zeitaufwendig und mühsam sein, ist aber mit der richtigen Vorgehensweise durchaus möglich. Die Einhaltung von Fristen, das akribische Sammeln von Belegen und die Nutzung der vorhandenen Schlichtungsmöglichkeiten sind entscheidende Faktoren für den Erfolg. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte wahrzunehmen – Ihre Geduld und Ausdauer werden sich letztlich auszahlen.