Welche Auskünfte darf der Arbeitgeber verlangen?
Ein potenzieller Arbeitgeber darf detaillierte Auskünfte über Ihre Ausbildung und Ihren bisherigen beruflichen Werdegang einfordern. Dies dient dazu, Ihre fachliche Eignung für die ausgeschriebene Stelle zu beurteilen. Auch Vorbeschäftigungszeiten im selben Unternehmen sind relevant, da sie die rechtliche Zulässigkeit einer erneuten Befristung beeinflussen können.
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Welche Auskünfte darf der Arbeitgeber verlangen? Ein Überblick über Ihre Rechte
Die Jobsuche ist ein Tanz zwischen Bewerber und Arbeitgeber, bei dem Informationen ausgetauscht werden. Doch welche Informationen darf der Arbeitgeber überhaupt von Ihnen verlangen? Während er ein berechtigtes Interesse daran hat, Ihre Eignung für die Stelle zu prüfen, sind Ihre Persönlichkeitsrechte geschützt. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die zulässigen Fragen und Ihre Rechte.
Zulässige Fragen im Bewerbungsprozess:
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Fachliche Qualifikation: Der Arbeitgeber darf detailliert nach Ihrer Ausbildung, Ihren Abschlüssen, Ihren bisherigen beruflichen Stationen und Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten fragen. Dies umfasst auch die Dauer Ihrer Beschäftigungen, Ihre Aufgabenbereiche und Ihre Gründe für einen Jobwechsel. Ziel ist es, Ihre fachliche Eignung für die ausgeschriebene Position zu bewerten.
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Berufserfahrung: Fragen zu Ihren bisherigen Tätigkeiten, Ihren Verantwortlichkeiten und Ihren Erfolgen sind legitim. Der Arbeitgeber möchte sich ein Bild von Ihrer praktischen Erfahrung und Ihrer Leistungsfähigkeit machen.
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Vorbeschäftigungszeiten im selben Unternehmen: Die Frage nach früheren Beschäftigungsverhältnissen im selben Unternehmen ist ebenfalls zulässig, da sie für die rechtliche Beurteilung einer möglichen Befristung relevant ist. Hier geht es um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Kettenbefristung.
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Gehaltsvorstellungen: Der Arbeitgeber darf Sie nach Ihren Gehaltsvorstellungen fragen, um zu prüfen, ob diese mit dem Budget für die Stelle vereinbar sind.
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Referenzen: Die Angabe von Referenzen ist üblich und zulässig. Der Arbeitgeber kann diese kontaktieren, um sich ein zusätzliches Bild von Ihnen zu machen. Sie sollten jedoch vorher Ihre Zustimmung einholen.
Unzulässige Fragen und Ihre Rechte:
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Private Angelegenheiten: Fragen zu Ihrer Familienplanung, Ihrer sexuellen Orientierung, Ihrer Religion oder Ihrer politischen Zugehörigkeit sind grundsätzlich unzulässig. Diese Informationen sind für die Beurteilung Ihrer beruflichen Eignung irrelevant und greifen in Ihre Privatsphäre ein.
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Gesundheitszustand: Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand sind nur in Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise wenn die Tätigkeit besondere gesundheitliche Anforderungen stellt (z.B. Pilot, Feuerwehrmann). Auch hier gilt: Die Fragen müssen im direkten Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle stehen.
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Vorstrafen: Die Frage nach Vorstrafen ist nur in bestimmten Berufen zulässig, beispielsweise im Sicherheitsbereich oder bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Was tun bei unzulässigen Fragen?
Sie sind nicht verpflichtet, unzulässige Fragen zu beantworten. Sie können die Frage höflich ablehnen oder eine ausweichende Antwort geben. Lügen sollten Sie jedoch nicht, da dies später zu Problemen führen kann.
Fazit:
Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, Ihre Eignung für die Stelle zu prüfen. Gleichzeitig haben Sie das Recht auf den Schutz Ihrer Privatsphäre. Kennen Sie Ihre Rechte und scheuen Sie sich nicht, unzulässige Fragen zu hinterfragen. Ein offener und respektvoller Umgang mit dem Thema ist im Interesse beider Seiten.
#Arbeitnehmerdaten#Arbeitsvertrag#GehaltsabrechnungKommentar zur Antwort:
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