Welche Kosten werden bei Flugausfall erstattet?
Verspätete oder annullierte Flüge innerhalb der EU? Ab 1500 km Flugstrecke erhalten Sie 400€, bis 1500 km 250€ Entschädigung pro Person. Für Flüge außerhalb der EU gelten ähnliche Regelungen, abhängig von der Flugdistanz. Informieren Sie sich über Ihre Rechte!
Flug ausgefallen? Das steht Ihnen an Entschädigung zu!
Flugverspätungen und -annullierungen sind ärgerlich und können Urlaubspläne gehörig durcheinanderbringen. Doch welche Kosten werden im Falle eines Flugausfalls tatsächlich erstattet? Die Antwort ist komplexer als man zunächst denkt und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
EU-Fluggastrechte: Ihr Ankerpunkt bei Annullierungen innerhalb der EU
Innerhalb der Europäischen Union bietet die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 umfassenden Schutz für Fluggäste. Diese Verordnung regelt die Entschädigung bei Annullierungen und erheblichen Verspätungen. Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen Gründen für den Ausfall:
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Verantwortung der Airline: Wird der Flug von der Airline annulliert (z.B. aufgrund technischer Probleme oder Überbuchung) und liegt die Annullierung nicht in aussergewöhnlichen Umständen (z.B. extremen Wetterbedingungen, Luftraumschließungen durch Sicherheitsrisiken, Streik des Flughafens, Vogelschlag), steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu. Die Höhe dieser Zahlung hängt von der Flugstrecke ab:
- Bis 1500 km: 250 € pro Person
- Zwischen 1500 und 3500 km: 400 € pro Person
- Über 3500 km: 600 € pro Person
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Außergewöhnliche Umstände: Liegt die Annullierung an außergewöhnlichen Umständen, die die Fluggesellschaft nicht beeinflussen konnte, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die Beweispflicht dafür liegt jedoch bei der Airline.
Was bedeutet “erhebliche Verspätung”?
Auch bei erheblichen Verspätungen kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Als erhebliche Verspätung gilt eine Verzögerung von mindestens:
- 3 Stunden bei Flügen bis 1500 km
- 4 Stunden bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km
- 4 Stunden bei Flügen über 3500 km
Zusätzlich zur Entschädigung:
Unabhängig von der Entschädigungshöhe hat der Fluggast Anspruch auf:
- Betreuung: Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden müssen Ihnen Essen, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung angeboten werden.
- Rückflug oder Weiterbeförderung: Bei Annullierungen muss die Airline für einen Rückflug zum Abflugort oder eine Weiterbeförderung zum Zielort sorgen.
- Rückerstattung des Ticketpreises: Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht auf vollständige Rückerstattung des Ticketpreises.
Flüge außerhalb der EU:
Für Flüge außerhalb der EU gelten die Regelungen der jeweiligen Länder. Es gibt zwar internationale Abkommen, aber die Durchsetzung der Rechte kann schwieriger sein. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die geltenden Bestimmungen des Ziellandes und der Airline.
Weitere Kosten:
Neben der Entschädigung gemäß der EU-Verordnung können weitere Kosten erstattet werden, abhängig vom Einzelfall und der Beweisführung. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kosten für zusätzliche Unterkünfte: Wenn die Airline keine angemessene Unterkunft zur Verfügung stellt.
- Kosten für Telefonate: Zur Organisation des Ersatzfluges oder der Rückreise.
- Kosten für Mahlzeiten und Getränke: Wenn diese nicht von der Airline bereitgestellt wurden.
Fazit:
Ein Flugausfall ist ärgerlich, aber Sie sind nicht schutzlos. Dokumentieren Sie alle Ereignisse sorgfältig (Flugticket, Boardingpass, E-Mails, etc.) und setzen Sie Ihre Rechte durch. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an eine Verbraucherberatung oder einen spezialisierten Anwalt wenden. Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.
#Flugausfall#Kostenrückerstattung#ReiseversicherungKommentar zur Antwort:
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