Was ist, wenn man seinen Flug nicht antritt?
Was passiert, wenn ich meinen Flug nicht antrete? – Rechte und Pflichten im Überblick
Ein Flugticket gebucht, der Urlaub steht vor der Tür – und dann passiert es: Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass man seinen Flug nicht antreten kann oder will. Die Nichtantritt eines Fluges hat weitreichende Folgen, die über bloße Enttäuschung hinausgehen. Im Kern handelt es sich um eine Vertragsverletzung, mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen für den Passagier.
Vertragsbruch und Konsequenzen:
Mit dem Kauf eines Flugtickets kommt ein Werkvertrag zwischen dem Passagier und der Fluggesellschaft zustande. Die Airline verpflichtet sich, den Transport zu dem vereinbarten Zielort zu gewährleisten, der Passagier verpflichtet sich zur Zahlung des Ticketpreises und zur Einhaltung der vereinbarten Bedingungen. Tritt der Passagier den Flug nicht an, ohne den Flug vorher ordnungsgemäß zu stornieren, verletzt er seine vertraglichen Pflichten. Dies berechtigt die Fluggesellschaft, Schadenersatz zu fordern.
Rückerstattung des Ticketpreises:
Eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises ist bei Nichtantritt in der Regel ausgeschlossen. Die Fluggesellschaft hat nämlich durch die Bereitstellung des Platzes und die Durchführung des Fluges Kosten auf sich genommen, die unabhängig vom tatsächlichen An- oder Nichtantritt des Passagiers entstehen. Dennoch hat der Passagier einen Anspruch auf Erstattung der vom Fluggesellschaft ersparten Kosten. Diese sind jedoch schwer zu berechnen und hängen von verschiedenen Faktoren wie der Flugroute, dem Zeitpunkt der Nichtantritt und der Auslastung des Fluges ab. Die Fluggesellschaft muss nachweisen, welche Kosten tatsächlich erspart wurden.
Differenzierung nach Tarif:
Die genauen Regelungen zur Rückerstattung unterscheiden sich je nach Tarif. Günstige “Non-Refundable”-Tickets bieten in der Regel keine Rückerstattung, während bei flexibleren Tarifen eine höhere Chance auf eine Teilrückerstattung besteht – oft abzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Die genauen Bedingungen finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Fluggesellschaft. Ein Blick in diese ist vor dem Buchen daher unbedingt ratsam.
Versicherungsabschluss:
Ein Reiseschutz mit Reiserücktrittsversicherung kann die finanziellen Folgen eines Nichtantritts abmildern. Diese Versicherungen decken – abhängig vom gewählten Tarif – die Kosten für den nicht angetretenen Flug im Falle unvorhergesehener Ereignisse wie Krankheit oder Unfall ab. Es empfiehlt sich, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen.
Wichtig: Ein einfaches Nichterscheinen am Flughafen ist nicht ratsam. Es ist immer besser, die Fluggesellschaft so früh wie möglich über den Nichtantritt zu informieren. Dies kann die Chance auf eine teilweise Rückerstattung erhöhen und im Einzelfall zu kulanten Lösungen führen.
Zusammenfassend: Ein nicht angetretener Flug stellt eine Vertragsverletzung dar. Eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises ist unwahrscheinlich. Die Höhe einer möglichen Teilrückerstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Ein Blick in die AGB der Fluggesellschaft und der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sind daher dringend zu empfehlen.
#Flugausfall#Flugstornierung#ReiseabbruchKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.