Wer bezahlt die Legionellenuntersuchung?
Die Legionellenprüfung stellt eine wiederkehrende Betriebskosten dar, die auf die Mieter umgelegt werden können. Entsprechend können diese Kosten entweder über die sonstigen Betriebskosten oder im Rahmen der Heizkostenabrechnung abgerechnet werden.
Wer bezahlt die Legionellenprüfung? Ein Überblick für Mieter und Vermieter
Die Legionellenprüfung ist ein wichtiger Bestandteil der Trinkwasserhygiene und dient dem Schutz der Gesundheit von Mietern und Nutzern einer Immobilie. Doch wer trägt die Kosten für diese notwendige Untersuchung? Die Frage ist nicht immer einfach zu beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für die Sicherheit und Gesundheit der Mieter in Bezug auf die Trinkwasserqualität verantwortlich. Dazu gehört auch die regelmäßige Legionellenprüfung, sofern die Gegebenheiten es erfordern.
Wann ist eine Legionellenprüfung überhaupt erforderlich?
Eine Legionellenprüfung ist laut Trinkwasserverordnung vorgeschrieben, wenn:
- Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vorhanden sind. Das bedeutet, dass der Speicherinhalt mehr als 400 Liter beträgt oder das Wasservolumen zwischen dem Auslauf des Trinkwassererwärmers und der entferntesten Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt.
- Die Anlage öffentlich oder gewerblich genutzt wird. Dies betrifft Mietshäuser, aber auch Hotels, Krankenhäuser, Schulen, Sportstätten usw.
Wer trägt die Kosten der Legionellenprüfung?
Die Kosten der Legionellenprüfung sind in der Regel Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden können. Dies ist rechtlich zulässig, wenn:
- Die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Der Mietvertrag muss eine Klausel enthalten, die die Umlage von Betriebskosten erlaubt. Eine detaillierte Auflistung aller umlagefähigen Betriebskosten ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
- Die Legionellenprüfung eine regelmäßige und wiederkehrende Ausgabe ist. Es handelt sich nicht um Instandhaltungs- oder Reparaturkosten, sondern um eine präventive Maßnahme zur Gewährleistung der Trinkwasserqualität.
- Die Kosten transparent in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt sind. Die Mieter müssen nachvollziehen können, wie sich die Kosten zusammensetzen.
Wie werden die Kosten umgelegt?
Die Kosten für die Legionellenprüfung können auf verschiedene Arten umgelegt werden:
- Über die sonstigen Betriebskosten: Die Kosten werden als Teil der sonstigen Betriebskosten in der jährlichen Betriebskostenabrechnung aufgeführt und gemäß dem vereinbarten Umlageschlüssel (z.B. Wohnfläche) auf die einzelnen Mieter verteilt.
- Im Rahmen der Heizkostenabrechnung: Wenn die Legionellenprüfung im Zusammenhang mit der Warmwasserbereitung steht, können die Kosten auch in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Warmwasserbereitung zentral über die Heizungsanlage erfolgt.
Was, wenn keine Umlage im Mietvertrag vereinbart ist?
Wenn im Mietvertrag keine Klausel zur Umlage von Betriebskosten enthalten ist, kann der Vermieter die Kosten für die Legionellenprüfung nicht auf die Mieter umlegen. Er muss diese Kosten dann selbst tragen.
Sonderfälle und Streitigkeiten:
In manchen Fällen kann es zu Streitigkeiten über die Umlage der Kosten kommen, beispielsweise wenn:
- Die Kosten unverhältnismäßig hoch sind. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, verschiedene Angebote einzuholen und die Kosten zu vergleichen.
- Mängel an der Trinkwasseranlage vorliegen, die die Prüfung notwendig machen. In diesem Fall ist es wichtig zu klären, ob die Mängel auf Verschulden des Vermieters zurückzuführen sind.
- Der Vermieter die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchführen lässt. Die Prüfung muss von einem akkreditierten Labor durchgeführt werden.
Fazit:
Die Kosten für die Legionellenprüfung sind in der Regel umlagefähige Betriebskosten und können auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Es ist wichtig, dass die Kosten transparent in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt werden. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Trinkwasserhygiene sicherzustellen.
Zusätzliche Hinweise:
- Es empfiehlt sich, bei Unklarheiten rechtlichen Rat einzuholen.
- Mieter sollten die Betriebskostenabrechnung sorgfältig prüfen.
- Die Trinkwasserverordnung enthält detaillierte Informationen zu den Pflichten von Vermietern und den Anforderungen an die Trinkwasserqualität.
Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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