Wer darf von mir einen Ausweis verlangen?

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In Deutschland können neben Polizei und Zoll unter bestimmten Umständen auch Ordnungsämter den amtlichen Ausweis zur Identifizierung verlangen. Die genauen Voraussetzungen variieren je nach Bundesland. Bürger sind verpflichtet, dem berechtigten Beamten den Ausweis vorzuzeigen.
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Wer darf in Deutschland einen Ausweis verlangen?

In Deutschland haben verschiedene Behörden das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen einen amtlichen Ausweis zu verlangen. Dies dient der Identifizierung von Personen und soll die öffentliche Sicherheit gewährleisten.

Berechtigte Behörden

Neben der Polizei und dem Zoll können je nach Bundesland auch folgende Behörden in bestimmten Fällen einen Ausweis verlangen:

  • Ordnungsämter:
    • Zur Überprüfung der Identität bei Personenkontrollen oder Platzverweisen
    • Beim Ausstellen von Bußgeldern oder Strafzetteln
    • Im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen, z. B. bei der Durchsuchung einer Wohnung
  • Bundespolizei:
    • Bei grenzüberschreitenden Einsätzen oder Fahndungen
  • Gefahrenabwehrbehörden:
    • Bei der Gefahrenabwehr, z. B. bei Demonstrationen oder anderen Veranstaltungen
  • Träger der Jugendarbeit:
    • Bei der Jugendschutzkontrolle, z. B. in Bars oder Diskotheken

Voraussetzungen für die Ausweispflicht

Die genauen Voraussetzungen für die Ausweispflicht variieren von Bundesland zu Bundesland. In der Regel gilt sie jedoch, wenn:

  • Ein begründeter Anlass für die Identitätsfeststellung besteht, z. B. bei einer Verkehrskontrolle oder einer Strafanzeige.
  • Die Identität einer Person nicht auf andere Weise zweifelsfrei festgestellt werden kann.
  • Die Person keine Hinweise auf ihre Identität (z. B. eine Kreditkarte oder eine Krankenkassenkarte) vorweisen kann.

Pflicht zur Vorlage des Ausweises

Bürger sind verpflichtet, einem berechtigten Beamten den amtlichen Ausweis vorzuzeigen. Dies gilt auch, wenn die Person nicht der Meinung ist, dass die Anforderung gerechtfertigt ist. Eine Weigerung kann zu einem Bußgeld oder einer Anzeige führen.

Ausnahmen

Es gibt Ausnahmen von der Ausweispflicht, z. B. für Kinder unter 16 Jahren oder Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, einen Ausweis vorzuzeigen. In solchen Fällen kann die Identität auch auf andere Weise festgestellt werden, z. B. durch Zeugen oder anhand von Dokumenten wie einer Geburtsurkunde oder einem Reisepass.

Datenschutz

Die Behörden dürfen die Daten des Ausweises nur für die Zwecke verwenden, für die sie erhoben wurden. Sie sind verpflichtet, den Datenschutz zu wahren und die Daten vertraulich zu behandeln.