Bin ich dazu verpflichtet, der Polizei meinen Ausweis auszuhändigen?

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Bürger haben das Recht, die Legitimation von Polizeibeamten zu verlangen. Ein sichtbarer Dienstausweis ist üblich, doch Ausnahmefälle, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, sind möglich. Die Weigerung, die Identität zu zeigen, ist jedoch selten rechtens.

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Bin ich verpflichtet, der Polizei meinen Ausweis auszuhändigen?

Rechtsgrundlage

In Deutschland besteht grundsätzlich keine allgemeine Ausweispflicht für Bürger gegenüber der Polizei. Allerdings können Polizeibeamte gemäß § 163b der Strafprozessordnung (StPO) in bestimmten Fällen von einer Person verlangen, ihre Identität nachzuweisen:

  • Wenn sie berechtigten Anlass zu der Annahme haben, dass die Person eine Straftat begangen hat oder an einer solchen beteiligt war.
  • Wenn die Person bei einer Straftat betroffen oder verdächtig ist.
  • Wenn die Person sich in einer Gegend aufhält, in der eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
  • Wenn die Person einer Personenkontrolle unterzogen wird, um festzustellen, ob sie Straftaten begehen will oder begangen hat.

Ausnahmen

In Ausnahmefällen kann es jedoch trotz eines berechtigten Anlasses unzulässig sein, die Identität einer Person zu verlangen, beispielsweise wenn:

  • Die Maßnahme unverhältnismäßig ist.
  • Die Sicherheit eines Polizeibeamten oder eines Dritten gefährdet wird.
  • Die Identität bereits anderweitig festgestellt wurde.

Verweigerung der Ausweispflicht

Die Weigerung, sich auszuweisen, ist in den meisten Fällen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. In einigen Fällen kann es jedoch auch eine Straftat darstellen, wie zum Beispiel:

  • Wenn die Identität gegenüber einem Polizeibeamten absichtlich verweigert wird (§ 111 StGB).
  • Wenn die Person durch die Weigerung eine Straftat verhindern oder erschweren will (§ 258 StGB).

Vorgehen der Polizei

Wenn ein Polizeibeamter von einer Person verlangt, sich auszuweisen, sollte sie dies grundsätzlich befolgen. Sie hat jedoch das Recht, die Legitimation des Polizeibeamten zu verlangen. Üblicherweise tragen Polizeibeamte einen sichtbaren Dienstausweis. Wenn die Sicherheit beeinträchtigt werden könnte, kann der Polizeibeamte jedoch Ausnahmen machen.

Fazit

Ob jemand verpflichtet ist, der Polizei seinen Ausweis auszuhändigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich besteht keine allgemeine Ausweispflicht, aber die Polizei kann in bestimmten Fällen die Identität einer Person verlangen. Die Weigerung, sich auszuweisen, kann als Ordnungswidrigkeit oder in einigen Fällen als Straftat geahndet werden.