Was darf die Polizei bei einer E-Scooter-Kontrolle?
Bei E-Scooter-Kontrollen ahndet die Polizei Alkoholsünden und Drogenkonsum konsequent. Wer fahruntüchtig ist, muss mit einem sofortigen Fahrverbot rechnen. Zusätzlich können empfindliche Bußgelder die Folge sein, da die Sicherheit im Straßenverkehr oberste Priorität hat. So soll das unbeschwerte Fahrgefühl nicht zur Gefahr für andere werden.
E-Scooter-Kontrollen: Was darf die Polizei?
Im Zuge der zunehmenden Beliebtheit von E-Scootern haben sich auch die Kontrollen durch die Polizei intensiviert. Dabei geht es vor allem darum, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu ahnden.
Alkohol und Drogen
Ein Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit. Hierbei achtet die Polizei insbesondere auf Alkoholkonsum und Drogenkonsum. Wer unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss steht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem sofortigen Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus drohen empfindliche Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Fahruntüchtigkeit
Neben Alkohol und Drogen kann auch andere Umstände zur Fahruntüchtigkeit führen. So darf man beispielsweise nicht mit einem E-Scooter fahren, wenn man müde, krank oder anderweitig körperlich oder geistig nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.
Fahrerausweis und Versicherung
Die Polizei überprüft auch, ob der Fahrer im Besitz eines gültigen Fahrerausweises ist. In Deutschland benötigen Personen, die mit einem E-Scooter fahren möchten, einen Führerschein der Klasse M oder einen Führerschein einer anderen Klasse, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Darüber hinaus muss für den E-Scooter eine gültige Versicherung abgeschlossen sein.
Technische Mängel
Die Polizei achtet bei E-Scooter-Kontrollen auch auf technische Mängel. Dazu gehören beispielsweise defekte Bremsen, eine mangelhafte Beleuchtung oder ein nicht ordnungsgemäßes Kennzeichen. Wer mit einem nicht verkehrssicheren E-Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Sonstige Verstöße
Neben den genannten Punkten kann die Polizei auch andere Verstöße gegen die StVO ahnden, wie zum Beispiel:
- Fahren ohne Helm
- Fahren zu zweit auf einem E-Scooter
- Fahren auf dem Gehweg
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Fazit
E-Scooter-Kontrollen dienen der Sicherheit im Straßenverkehr und sollen dafür sorgen, dass E-Scooter-Fahrer nicht durch Alkohol, Drogen oder andere Umstände eine Gefahr für sich selbst und andere darstellen. Die Polizei ist berechtigt, Alkoholsünden und Drogenkonsum zu überprüfen, die Fahruntüchtigkeit festzustellen und technische Mängel zu beanstanden. Wer gegen die StVO verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern und anderen Sanktionen rechnen.
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