Werden Bußgelder aus Norwegen in Deutschland vollstreckt?
Norwegische Bußgelder in Deutschland: Eine Vollstreckung im Niemandsland?
Die Frage, ob ein in Norwegen verhängtes Bußgeld in Deutschland vollstreckt werden kann, führt schnell zu einer ernüchternden Antwort: Nein. Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern fehlt ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und Norwegen, welches die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Bußgeldbescheiden regelt. Diese fehlende Rechtsgrundlage bildet ein entscheidendes Hindernis für die Einziehung ausstehender Zahlungen durch deutsche Behörden.
Der Grund für diese Lücke liegt in der komplexen internationalen Rechtslage. Die Vollstreckung ausländischer Verwaltungsstrafen ist grundsätzlich an die Existenz entsprechender völkerrechtlicher Verträge gebunden. Während innerhalb der Europäischen Union durch die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen ein gewisser Rahmen geschaffen wurde, existiert eine solche Regelung zwischen Norwegen und Deutschland nicht. Norwegen ist zwar Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), jedoch nicht der Europäischen Union. Die im EWR-Recht vorgesehene Zusammenarbeit beschränkt sich auf bestimmte Bereiche und umfasst die Vollstreckung von Bußgeldern aus dem Verkehrsrecht nicht in der gleichen Weise wie innerhalb der EU.
Konkret bedeutet dies: Ein in Norwegen verhängtes Bußgeld, beispielsweise wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, kann von den deutschen Behörden nicht eingezogen werden. Die norwegischen Behörden sind auf die eigene Vollstreckung angewiesen, was im Falle einer ausländischen Adresse des Betroffenen – und somit fehlender Zugriffsmöglichkeiten auf norwegische Konten oder Vermögen – erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringt. Einem solchen Schuldner bleibt somit in der Praxis oft nur die Möglichkeit, die Zahlung freiwillig zu leisten, da die norwegischen Behörden nur eingeschränkt Möglichkeiten zur internationalen Vollstreckung haben.
Die fehlende internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich verdeutlicht die Grenzen der Rechtsdurchsetzung über Staatsgrenzen hinweg. Es liegt im Ermessen der einzelnen Staaten, ob und in welchem Umfang sie solche Abkommen schließen. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie sich im Klaren sein müssen, dass ein in Norwegen verhängtes Bußgeld auch bei Wohnsitz in Deutschland nicht einfach „vergessen“ werden kann. Eine Zahlung sollte daher unbedingt freiwillig und zeitnah erfolgen, um weitere Konsequenzen zu vermeiden, etwa die Eintragung in Schuldnerdateien oder die mögliche Einleitung zivilrechtlicher Schritte durch die norwegischen Behörden. Ein Rechtsanwalt mit Expertise im internationalen Verwaltungsrecht kann im Einzelfall weitere Informationen und Handlungsempfehlungen geben.
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