Wie darf Warmwasser abgerechnet werden?

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Die Warmwasserkostenabrechnung regelt der Mietvertrag. Übliche Modelle teilen die Kosten auf: Ein Anteil deckt die Grundversorgung, der Rest den individuellen Verbrauch ab. Die prozentuale Verteilung variiert, typischerweise zwischen 30/70 und 40/60.
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Warmmasserabrechnung: Faire Verteilung der Kosten im Mietverhältnis

Die Warmwasserkostenabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil des Mietvertrags und regelt die Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter. Es gibt verschiedene Modelle, die je nach Mietvertrag zur Anwendung kommen können. Eines der gängigsten Modelle ist die Aufteilung der Kosten in einen Grundkostenanteil und einen verbrauchsabhängigen Anteil.

Grundkostenanteil: Bereitstellung und Vorhaltung

Der Grundkostenanteil deckt die Bereitstellung und Vorhaltung des Warmwassers ab. Diese Kosten entstehen unabhängig vom individuellen Verbrauch und umfassen beispielsweise:

  • Betrieb und Wartung der Warmwasseranlage
  • Energiekosten für die Grundversorgung (z. B. Bereitschaftsbetrieb)
  • Grundgebühren für Wasser und Abwasser

Verbrauchsabhängiger Anteil: Individueller Verbrauch

Der verbrauchsabhängige Anteil der Warmwasserkosten wird nach dem tatsächlichen Verbrauch des Mieters berechnet. Die Erfassung erfolgt in der Regel über Wasserzähler, die in der Wohnung installiert sind. Der Vermieter ist für die Bereitstellung der Messgeräte und die regelmäßige Ablesung verantwortlich.

Prozentuale Aufteilung: Typische Modelle

Die prozentuale Aufteilung zwischen Grundkostenanteil und verbrauchsabhängigem Anteil kann je nach Mietvertrag variieren. Typische Modelle sind:

  • 30/70: 30 % Grundkostenanteil, 70 % verbrauchsabhängiger Anteil
  • 40/60: 40 % Grundkostenanteil, 60 % verbrauchsabhängiger Anteil

Besonderheiten bei Zwei-Parteien-Häusern

Bei Zwei-Parteien-Häusern kann die Warmwasserabrechnung etwas anders geregelt sein. Hier können die beiden Parteien vereinbaren, die Warmwasserkosten hälftig zu teilen oder einen anderen Aufteilungsschlüssel zu wählen.

Prüfung der Abrechnung

Mieter sollten die Warmwasserabrechnung sorgfältig prüfen und sich vergewissern, dass die Aufteilung der Kosten korrekt erfolgt ist. Sollten Unstimmigkeiten festgestellt werden, kann der Mieter innerhalb einer angemessenen Frist beim Vermieter Einspruch einlegen.

Fazit

Die Warmwasserkostenabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil des Mietverhältnisses. Durch eine faire Aufteilung zwischen Grundkostenanteil und verbrauchsabhängigem Anteil kann sichergestellt werden, dass sowohl der Vermieter als auch der Mieter die Kosten angemessen tragen. Die prozentuale Aufteilung der Kosten sollte im Mietvertrag eindeutig geregelt sein, wobei die typischen Modelle 30/70 und 40/60 sind. Mieter sollten die Warmwasserabrechnung sorgfältig prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einlegen.